Heilpraktikerschule Isolde Richter
PB - Werbung und Papierkram - Druckversion

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PB - Werbung und Papierkram - nicolekreuer - 30.06.2019

Hallo zusammen,

da ich hier im Forum keine passenden Antworten gefunden habe (vll. hab ich auch nur falsch gesucht) hier ein paar Fragen zum Thema "Selbstständig als PB":

- Wie sieht das rechtlich mit Werbung aus? (Flyer, Zeitung usw.)
- Da ich (zwecks einfacherer Rechnungserstellung und Notizen der Gespräche) Daten meiner Klienten erhebe, benötige ich doch auch diesen DSGVO Papierkram, oder?
- Ist noch weiterer Papierkram bzgl. der Klienten zu beachten, den ich vll. vergessen hab?

LG
Nicole


RE: PB - Werbung und Papierkram - Horst - 17.07.2019

(30.06.2019, 22:10)nicolekreuer schrieb: Hallo zusammen,

da ich hier im Forum keine passenden Antworten gefunden habe (vll. hab ich auch nur falsch gesucht) hier ein paar Fragen zum Thema "Selbstständig als PB":

- Wie sieht das rechtlich mit Werbung aus? (Flyer, Zeitung usw.)
- Da ich (zwecks einfacherer Rechnungserstellung und Notizen der Gespräche) Daten meiner Klienten erhebe, benötige ich doch auch diesen DSGVO Papierkram, oder?
- Ist noch weiterer Papierkram bzgl. der Klienten zu beachten, den ich vll. vergessen hab?

LG
Nicole

Hallo Nicole,

sorry, dass eine Stellungnahme urlaubsbedingt erst jetzt erfolgt.
zu Deinen Fragen:

- Werbung PB aus rechtlicher Sicht: PB darf grundsätzlich werben, wobei die allgemein gültigen Grenzen einzuhalten sind
  •        UWG
  • Heilmittelwerbegesetz
  •   Keine Erfolgsversprechungen (OK wäre z.B.: „erfahrungsgemäß könnten folgende Maßnahmen hilfreich -gegebenenfalls ergänzen zu anderen Methoden – prophylaktisch und/oder begleitend zu einer Heilbehandlung durch eineN TerapeutenIn angewandt werden.Smile
 
- Anwendbarkeit der DSGVO
Die DSGVO ist- wie bei jeglichem Geschäftsverkehr – grundsätzlich zu beachten. Sie fordert zwingend
  •         Hinweise über gespeicherte und verwendete Daten,
  •         Angaben, wozu und wie diese Daten erfasst und verwendet werden,
  •         Belehrung über die Rechte der Betroffenen (z.B. Auskunfts- Löschungsrechte)
  •         Mitteilung, wie und wo diese Daten verarbeitet werden (Papierform. Elektronisch uws.)
Diese Hinweise und Belehrungen sollten sinnvollerweise bereits in den Werbeflyern und/oder in der Homepage erfolgen.

- Weiterer Papierkram bezüglich der Patienten/Kunden:
Dringend   Empfohlen: Anlegung einer „Kundenakte“ , aufgebaut wie eine Patientenakte incl. Regelmäßiger Aktualisierung und sicherer Verwahrung (Verschluss der Papierakte bzw. sichere elektronische Speicherung incl. Datensicherung).

Ganz liebe Grüße

Horst