PB - Werbung und Papierkram - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) und Psychologischer Berater (PB) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-332.html) +--- Forum: Berufs- und Gesetzeskunde für HPP und PB (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-345.html) +--- Thema: PB - Werbung und Papierkram (/thread-31716.html) |
PB - Werbung und Papierkram - nicolekreuer - 30.06.2019 Hallo zusammen, da ich hier im Forum keine passenden Antworten gefunden habe (vll. hab ich auch nur falsch gesucht) hier ein paar Fragen zum Thema "Selbstständig als PB": - Wie sieht das rechtlich mit Werbung aus? (Flyer, Zeitung usw.) - Da ich (zwecks einfacherer Rechnungserstellung und Notizen der Gespräche) Daten meiner Klienten erhebe, benötige ich doch auch diesen DSGVO Papierkram, oder? - Ist noch weiterer Papierkram bzgl. der Klienten zu beachten, den ich vll. vergessen hab? LG Nicole RE: PB - Werbung und Papierkram - Horst - 17.07.2019 (30.06.2019, 22:10)nicolekreuer schrieb: Hallo zusammen, Hallo Nicole, sorry, dass eine Stellungnahme urlaubsbedingt erst jetzt erfolgt. zu Deinen Fragen: - Werbung PB aus rechtlicher Sicht: PB darf grundsätzlich werben, wobei die allgemein gültigen Grenzen einzuhalten sind
- Anwendbarkeit der DSGVO Die DSGVO ist- wie bei jeglichem Geschäftsverkehr – grundsätzlich zu beachten. Sie fordert zwingend
- Weiterer Papierkram bezüglich der Patienten/Kunden: Dringend Empfohlen: Anlegung einer „Kundenakte“ , aufgebaut wie eine Patientenakte incl. Regelmäßiger Aktualisierung und sicherer Verwahrung (Verschluss der Papierakte bzw. sichere elektronische Speicherung incl. Datensicherung). Ganz liebe Grüße Horst |