Heilpraktikerschule Isolde Richter
Einstellung? - Druckversion

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Einstellung? - charles19 - 21.05.2019

Hallo zusammen,

ich werde in den nächsten 2 Wochen meine Gewerbeanmeldung (als Einzelunternehmen) einreichen.
Ich plane, für die Webseitenerstellung, für Logo, Briefkopf, Flyer und erste Werbemaßnahmen für 3-4 Monate einen guten Bekannten einzustellen.
Was ist hierbei zu beachten?
Hintergrund ist insbesondere, dass der Bekannte finanziell ein paar Probleme hat und einen Verdienstnachweis bei seiner Bank abgeben muss, zu dem ich ihm verhelfen will. Ist das durchaus so machbar (er benötigt etwa 2500 EUR mtl.) - oder begebe ich damit in eine rechtliche Grauzone?
Oder weiß jemand, wo ich mich hierzu weiter erkundigen kann?
Einen Steuerberater habe ich nämlich noch nicht.

Danke!


RE: Einstellung? - Gudrun Nebel - 21.05.2019

Hallo Charles,

bevor Du hier Fehler begehst, solltest Du einen Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, fragen.
Der Vertrag, den Du mit Deinem Bekannten machst, muss hieb- und stichfest sein.
Nicht, dass Du später noch etliche Monatsgehälter zahlen musst, obwohl Du Deinen Bekannten gar nicht mehr benötigst.