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Entspannungspädagoge als PB? - Druckversion

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Entspannungspädagoge als PB? - Claudia1981 - 13.03.2019

Hallo zusammen,
darf ich denn ohne Heilerlaubnis AT und PM anbieten? Oder fällt das wie die Hypnose unter den Bereich, den man nur als Heilpraktiker anbieten darf?

Danke vorab.


Viele Grüße
Claudia


RE: Entspannungspädagoge als PB? - Claudia Scholz - 13.03.2019

AT und PME darfst  du ohne Heilerlaubnus anbieten, denn diese Techniken dienen ja "nur" der Entspannung und sollen niemanden heilen, wirken eher vorbeugend.
LG Claudia


RE: Entspannungspädagoge als PB? - Isolde Richter - 13.03.2019

Liebe Claudia,
wie deine Namensvetterin schon richtig geschrieben hat, darfst du als *Nicht-Heilpraktikerin* sozusagen als Beratertätigkeit oder Coach alles anbieten, was bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Gesunderhaltung und der spirituellen Weiterentwicklung dient. Was der Berater nicht darf, ist das Behandeln von Krankheiten.


Auch ist es dem Berater nicht grundsätzlich verboten Hypnose einzusetzen. So könnte ein Berater/Coach Hypnose z.B. als Rückführung einsetzen oder zur Raucherentwöhnung.


RE: Entspannungspädagoge als PB? - Heinz-D. Hornung-Werner - 13.03.2019

Du darfst jedes Verfahren, das zur Entspannung und Prävention dient anbieten. 
Dazu zählen auch MPE, AT, Meditation, Klang, Massagen usw. 
Auch Hypnose fällt unter diesen Bereich, so fern du nicht aufdeckend arbeitest und nicht therapeutisch tätig wirst.


RE: Entspannungspädagoge als PB? - Claudia1981 - 13.03.2019

Hallo ihr Lieben, hallo Isolde,

das mit der Hypnose ist leider sehr, sehr grenzewertig, selbst "nur" zum Abnehmen. Da gab es die sogenannten Synergetik-Urteile. Ich habe eine Master-Hypnose-Ausbildung und bin theoretisch in der Lage, Hypnose zu jedem Zweck durchzuführen. Auf Grund dieser Urteile habe ich aber davon abgesehen bis ich den HPP habe.
Daher jetzt auch meine Frage zwecks AT und PME.

Aber dann darf ich wenigstens das, wenn schon keine Hypnose ohne ein Damoklesschwert.


RE: Entspannungspädagoge als PB? - Daniela Starke - 13.03.2019

Hallo liebe Claudia,

wie meine Vorredner schon gesagt haben, Du darfst alle Entspannungsverfahren, also auch AT und PME zur Prävention anwenden ohne HP oder HPP zu sein.

Du vermittels Methoden zur Selbstentspannung, das gehört sozusagen zu der Stressbewältigung.

Falls Kranke zu Dir kommen sollten und Du Dir unsicher bist, ob Du nun Entspannung vermitteln darfst, lasse das von deren Ärzten abklären!

Aber ich kann Dir auch sagen, dass einige Ärzte ihre Patienten zu AT oder PME Kursen schicken!
Hier therapierst Du auch nicht, sondernd der Arzt!
Das was Du vermittelst ist Entspannung!
Gelassener, ruhiger und entspannter im Alltag zu sein erhöht die Lebensqualität.