Heilpraktikerschule Isolde Richter
Anmeldung beim Gesundheitsamt invasive Tätigkeit - Druckversion

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Anmeldung beim Gesundheitsamt invasive Tätigkeit - karintu - 01.01.2019

Hallo Ihr Lieben,
ich habe da eine Frage. Seit 3 Jahren habe ich eine Heilpraktikerpraxis in Bayern, in der ich nicht invasiv arbeite. So habe ich es auch dem Gesundheitsamt gemeldet. Jetzt möchte ich aber Ohrakupunktur in meine Therapien mitaufnehmen. Muß ich das jetzt extra beim Gesundheitsamt melden, weil ich eine invasive Tätigkeit ausüben möchte? Meinen Hygieneplan habe ich schon umgeändert. Ich glaube, ich muß es auch noch meiner Berufshaftpflicht melden, oder?
Vielen lieben Dank in Voraus
Karin


RE: Anmeldung beim Gesundheitsamt invasive Tätigkeit - Simone K. Ammann - 01.01.2019

Liebe Karin,

ich werde auch ein Praxis in Bayern anmelden und mein Gespräch mit dem Herrn im GA verlief sehr sehr freundlich und auch
hilfsbereit. Ich habe gesagt, dass ich momentan noch nicht invasiv arbeiten möchte, könnte es mir aber vorstellen, ob ich es
dann nochmals nachmelden muss, da meinte er nein, dass müsste ich nicht.

Was die Haftpflicht betrifft, bei meiner ist es so, dass die Heilpraktikertätigkeit mit allem versichert ist, was ein Heilpraktiker
anwenden darf, es soll natürlich gelernt sein und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden.
Also, wenn ich dann die Ohrakupunktur dazu nehme, wäre das auch mit versichert ohne das ich es nochmals nachmelden
muss.
Die Chiropraktik die ist allerdings ausgeschlossen in meinem Tarif, aber das biete ich eh nicht an.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Alles Gute fürs neue Jahr und weiterhin viel Erfolg Heart


RE: Anmeldung beim Gesundheitsamt invasive Tätigkeit - violine64 - 02.01.2019

Hallo Karin,
ich hatte nach dem Akupunkturseminar auch im GA angerufen - interessierte die nicht, wollen sie nicht extra wissen bei uns in Potsdam- Mittelmark. Aber bei der Berufshaftpflicht wurde es ohne Beitragsänderung mit in den Leistungskatalog aufgenommen ( Continentale), also da erkundigen, wie es Deine Versicherung handhabt.
LG Christiane


RE: Anmeldung beim Gesundheitsamt invasive Tätigkeit - Isolde Richter - 02.01.2019

Liebe Karin,
das brauchst du dem Gesundheitsamt nicht melden, wenn du nun die Ohrakupunktur mit in dein Behandlungsangebot aufnimmst.
Gemeldet werden muss, wenn man Arzneimittel selbst herstellen möchte, so wie hier schon diskutiert: https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/Thread-Arzneimittel_mischen_als_HP


RE: Anmeldung beim Gesundheitsamt invasive Tätigkeit - karintu - 02.01.2019

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Jetzt bin ich sehr beruhigt. Ich wollte keine schlafenden Hunde beim Gesundheitsamt wecken. Smile

Liebe Grüße
Karin