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Infektionskrankheit= gelöst - Steffi M. - 27.03.2010 Ein Patient hat hohes Fieber und v.a. an der Bauchhaut einige kleine rote Flecken, die auf Spateldruck verschwinden. Welchen Verdacht haben Sie? A) Masern B) Windpocken C) Röteln D) Influenza E) Typhus abdominalis Viel Spaß Eure Steffi RE: Infektionskrankheit - Anja - 27.03.2010 Ich tippe auf E ![]() RE: Infektionskrankheit - AngelikaW. - 27.03.2010 Hab`gerade mal ein bischen bei Infektionskrankheiten gelesen und entscheide mich für: Antwort: E LG Angelika RE: Infektionskrankheit - werner - 27.03.2010 Hallo, es ist "E" wegen des Hinweises mit dem Sparteldruck auf die roten Flecken. RE: Infektionskrankheit - Romina - 27.03.2010 Ich tippe auch auf E, weil D nicht solche Flecken macht und bei a-c keine Flecken verschwinden auf Spateldruck RE: Infektionskrankheit - Steffi M. - 27.03.2010 Ihr seid wirklich super! Jetzt kommt das Beste, wie immer zum Schluss ![]() Ich möchte von euch den Ausschlag der einzelnen Krankheiten wissen. Wie sieht der Ausschlag bei Windpocken, Röteln und Masern aus? Ihr seid sooooo gut, das ihr das bestimmt wisst. Eure Steffi. Bin Stolz auf euch E ist Richtig RE: Infektionskrankheit - Romina - 27.03.2010 Ich mach mal die Windpocken Der Ausschlag beginnt an Kopf und Rumpf, an den Extremitäten ist der Ausschlag nicht so ausgeprägt, tritt schubweise auf und zeigt ein polymorphes Bild (versch. Stadien des Ausschlages sind gleichzeitig vorhanden) Weiterhin charakteristisch ist, dass der Ausschlag an manchen Stellen gehäuft vorkommt, an anderen Stellen nur vereinzelt. Er kann auch auf die Schleimhäute übergreifen. Im Anfangsstadium sind die Bläschen, die sich bilden, mit Flüssigkeit gefüllt. Diese platzen und verkrusten RE: Infektionskrankheit - werner - 28.03.2010 Also dann beschreibe ich die Maser(Morbilli) Erreger:Maservirus Ansteckung: Tröpfcheninfektion Innunität: früher nach Infektion ein Lebenlang heute eine erneute Ansteckung möglich Inkubationszeit: meist 11 Tage Fieberkurve: zeigt meist einen zweiphasigen Fieberverlauf Symtome - Stadium: Vorläuferstadium ; Extanthemstadium ; Rekonvallestenz. Als Vorbeugung gibt es eine aktive Impfung Die schulmedizinische Therapie kann nur symptomatisch behandeln Für den Heilpraktiker beteht bei Verdacht Erkrankung und Tod gemäß §§8 und 6 ifSG Meldepflicht. Behandlungsverbot gemäß §§ 24,6,7 und 34 ifSG für den Heilpraktiker. Fast hätte ich den Ausschlag vergessen ![]() RE: Infektionskrankheit - AngelikaW. - 28.03.2010 Dann versuch ich mal die Röteln: Erreger: Rubellavirus Übertragung: durch Tröpfcheninfektion Inkubationszeit: 14-18 Tage, evtl. auch 12-21Tage Symptome: meistens mit Fieber um 38C°, manchmal aber auch ohne. Das Exanthem beginnt im Gesicht und greift dann auf den Rumpf u. Extremitäten über. Es handelt sich um kleine , wenig erhabene rosarote Flecken mit hellem Hof, die nicht konfluieren (= nicht ineinander laufen). Die Flecken sind größer als beim Scharlach und kleiner als bei Masern. Es kommen aber auch Abweichungen von der Norm vor. Nach ca. 2-3 Tagen klingt der Ausschlag ab. Bereits vor Ausbruch des Exanthems bestehen druckschmerzhafte Lymphknotenchwellungen, v.a. im Nacken. Es können aber auch ander LK Gruppen beteiligt sein. In ca. 50% der Fälle kommt es zu Milzvergrößerung. Es ist zu beachten das ca. die Hälfte der Kinder die Erkrankung asymptomatisch durchsteht. Komplikationen: Gelegentlich kommt es zur Rötelnenzephalitis, bei Erwachsenen auch zur Rötelnarthritis. In der Schwangerschaft: evtl.Rötelnembryopathie Nachweis: der Nachweis erfolgt durch Antikörperbestimmung. des weiteren kommt es bei einem Infekt zur Leukopenie mit relativer Lymphozytose. Prophylaxe: durch aktive Impfung im Kindesalter. bei fehlender Immunität und Kontakt mit röteln sollte eine passive Immunisierung durchgeführt werden. Diese hat nach Ausbruch des Exanthems jedoch keine Wirkung mehr. [/u]: ggf. symptomatische Behandung durch den Arzt. Meldepflicht:[u] Es besteht keine Meldepflicht. Jedoch besteht gem. §8 und 7 IfSG Abs.3 für die Leiterv. Medizinaluntersuchungsamter u. sonstige private o. öffentliche Laboratorien eine nichtnamentliche Meldepflicht bei Nachweis auf eine konnatale Infektion. Damit ergibt sich aufgrund § 24 IfsG ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker nur für konnatale Rötelnerkrankungen. LG Angelika |