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Meldepflicht für Paragraf 15 für uns als HP oder für Ärzte ??? - Druckversion

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Meldepflicht für Paragraf 15 für uns als HP oder für Ärzte ??? - Madlen - 17.04.2018

Hallo, mein Problem ist folgendes 

Sind denn die Erkrankungen die auf Landesebene festgelegt werden auch für uns Meldepflichtig ? Also nach  Paragraf 15 IfSGMeldeVO

In Sachsen wäre das 
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrif...MeldeVO#p1

Meldepflicht besteht ja für Heilpraktiker für Paragraf 6 Abs. 1 nach Paragraf 8 


Es heißt ja aber gleich in ersten Satz der MeldeVO :


(1) Über § 6 Abs.1 Satz 1 IfSG hinaus sind dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden die Erkrankung sowie der Tod an:

Es steht aber nirgendwo ob das Ärzte oder Heilpraktiker betrifft.  [Bild: huh.gif] 

Vielleicht kann mir ja da jemand helfen? 

Danke Smile