Meldepflicht für Paragraf 15 für uns als HP oder für Ärzte ??? - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Inhaltliche Fragen und Verständnisfragen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-141.html) +---- Forum: Gesetzeskunde (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-155.html) +---- Thema: Meldepflicht für Paragraf 15 für uns als HP oder für Ärzte ??? (/thread-28247.html) |
Meldepflicht für Paragraf 15 für uns als HP oder für Ärzte ??? - Madlen - 17.04.2018 Hallo, mein Problem ist folgendes Sind denn die Erkrankungen die auf Landesebene festgelegt werden auch für uns Meldepflichtig ? Also nach Paragraf 15 IfSGMeldeVO In Sachsen wäre das https://www.revosax.sachsen.de/vorschrif...MeldeVO#p1 Meldepflicht besteht ja für Heilpraktiker für Paragraf 6 Abs. 1 nach Paragraf 8 Es heißt ja aber gleich in ersten Satz der MeldeVO : (1) Über § 6 Abs.1 Satz 1 IfSG hinaus sind dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden die Erkrankung sowie der Tod an: Es steht aber nirgendwo ob das Ärzte oder Heilpraktiker betrifft. Vielleicht kann mir ja da jemand helfen? Danke |