Heilpraktikerschule Isolde Richter
Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Aprilscherz - Druckversion

+- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum)
+-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html)
+--- Forum: Diskussionsforum aktueller Themen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-48.html)
+--- Thema: Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Aprilscherz (/thread-28148.html)



Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Aprilscherz - Isolde Richter - 01.04.2018

Jetzt kommt einmal eine gute Nachricht! Smile
In der Verordnung über den Verkehr zwischen Ärzten und Heilpraktiker vom 1.4.18 (Veröffentlich im Bundesgesetzblatt 08/15) wurde festgelegt:

Heilpraktiker können Ärzten Weisungen zur Durchführung bestimmter Untersuchungen erteilen.
So kann nun z.B. ein Heilpraktiker einen Röntgenarzt auffordern, ein bestimmtes Röntgenbild anzufertigen, dass er für seine Diagnosestellung benötigt. Der Röntgenarzt kann das dann nicht ablehenen. Oder er kann den Patienten in die Klinik schicken und dort ein MRT oder CT machen lassen. Oder er kann den Arzt auffordern, bestimmte Blutuntersuchungen durchzuführen, die er braucht.
Dazu gibt der HP dem Patienten eine schriftliche Auflistung der Parameter mit, die er benötigt. Großer Vorteil ist, dass nun der Patient diese Untersuchungen nicht mehr selbst bezahlen muss, sondern von der Kasse erstattet bekommt.

Was sagt ihr dazu? Ist das nicht toll? Was wohl die Ärzte dazu sagen werden?



RE: Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Simone K. Ammann - 01.04.2018

Ja liebe Isolde, das wurde ja auch echt mal Zeit,
das wir als HP s mal einen höheren Stellenwert 
einnehmen. 
Angel Big Grin Tongue


RE: Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - monauel - 01.04.2018

(01.04.2018, 10:33)Isolde Richter schrieb: Jetzt kommt einmal eine gute Nachricht! Smile
In der Verordnung über den Verkehr zwischen Ärzten und Heilpraktiker vom 1.4.18 (Veröffentlich im Bundesgesetzblatt 08/15) wurde festgelegt:

Heilpraktiker können Ärzten Weisungen zur Durchführung bestimmter Untersuchungen erteilen.
So kann nun z.B. ein Heilpraktiker einen Röntgenarzt auffordern, ein bestimmtes Röntgenbild anzufertigen, dass er für seine Diagnosestellung benötigt. Der Röntgenarzt kann das dann nicht ablehenen. Oder er kann den Patienten in die Klinik schicken und dort ein MRT oder CT machen lassen. Oder er kann den Arzt auffordern, bestimmte Blutuntersuchungen durchzuführen, die er braucht.
Dazu gibt der HP dem Patienten eine schriftliche Auflistung der Parameter mit, die er benötigt. Großer Vorteil ist, dass nun der Patient diese Untersuchungen nicht mehr selbst bezahlen muss, sondern von der Kasse erstattet bekommt.

Was sagt ihr dazu? Ist das nicht toll? Was wohl die Ärzte dazu sagen werden?

April, April ?


RE: Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Claudia Scholz - 01.04.2018

Das wäre klasse, kann ich aber auch kaum glauben....  Blush


RE: Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Heinz-D. Hornung-Werner - 01.04.2018

ECHT GUTER APRILSCHERZ ISOLDE <3


RE: Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Isolde Richter - 01.04.2018

Danke, diesmal habt ihr den Aprilscherz ja schnell aufgelöst. Smile 
Habt ihr es denn geschafft, jemanden in den April zu schicken?


RE: Heilpraktiker endlich Weisungsbefugt für Ärzte - Simone K. Ammann - 01.04.2018

ich war lieb und brav, weil heute Ostern ist Angel 

Aber auch ich bin verschont geblieben Cool