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Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Druckversion

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Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Isolde Richter - 27.02.2018

Diese Frage wurde im geschützten Bereich gestellt. Ich denke, sie ist aber für viele interessant, deshalb stelle ich sie hier ein.

Die Frage lautet:
Ein herzliches Hallo an alle,
ich bin gerade am Lernen für die Vitalstoffberaterprüfung. Und nun tauchen doch noch ein paar Fragen auf [Bild: undecided.gif] .

Zum einen: Darf ich als Vitalstoffberater ein Rezept wie ein Heilpraktiker für meionen Klienten schreiben? Wahscheinlich nich, aber wie gebe ich dem Klienten dann die Information über das nötige NEM und seine Dosierung mit? Gerade damit die rechtliche Form gewahrt bleibt UND meine Adresse mit dabei steht.

Und als zweites möchte ich noch wissen- ich habe bei euch schon vor einiger Zeit auch die Kurse "Säure Base Regulation" und "Entgiftung- Darmsanierung" absolviert. Und ich würde gerne als zertifizierte Vitalstoffberaterin dieses Wissen mit einbauen und auch gerne entgiften mit z.B. Schüßler Salzen Kräutern oder Homöopathie. Somit über die NEM, wie Vitamin C und Co. hinaus. Darf ich das? Oder brauche ich dazu den Abschluß Heilpraktikerin?

herzlichen Dank euch schon einmal für eure Antworten


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Horst - 27.02.2018

Hallo miteinander,

die Abgrenzung zwischen der erlaubnispflichtigen Ausübung der Heilkunde und der Tätigkeit als Vitalstoffberater liegt darin, dass letzterer - vereinfacht ausgedrückt - vorbeugend tätig ist und keine Krankheiten oder Leiden behandelt (§ 1 HeilprG).
Dementsprechend würde ich die dem Klienten übergebene Information über das NEM und dessen Dosierung auch nicht als Rezept bezeichnen, sondern als "Einnahmeempfehlung", die ja auch Ihren Namen enthält.

Auch eine Rezeptierung von Arzneimitteln (z.B.Homöopathika)  birgt Risiken in sich, da in manchen Bundesländern die Gesundheitsämter selbst für die zugelassene heilkundliche Psychotherapie die Behandlung mit Homöopathika als unzulässig betrachten.

GlG
Horst


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - dietermau - 27.02.2018

Ich schreibe für NEMs - übrigens auch als HP - immer "Verzehrempfehlung". Schließlich geht es um "Ergänzungen" und nicht um Medikamente. Auch "Einnahme" würde mich zu sehr an Medikamente erinnern.


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - talflitzer - 28.02.2018

(27.02.2018, 16:18)Horst schrieb: Hallo miteinander,

die Abgrenzung zwischen der erlaubnispflichtigen Ausübung der Heilkunde und der Tätigkeit als Vitalstoffberater liegt darin, dass letzterer - vereinfacht ausgedrückt - vorbeugend tätig ist und keine Krankheiten oder Leiden behandelt (§ 1 HeilprG).
Dementsprechend würde ich die dem Klienten übergebene Information über das NEM und dessen Dosierung auch nicht als Rezept bezeichnen, sondern als "Einnahmeempfehlung", die ja auch Ihren Namen enthält.

Auch eine Rezeptierung von Arzneimitteln (z.B.Homöopathika)  birgt Risiken in sich, da in manchen Bundesländern die Gesundheitsämter selbst für die zugelassene heilkundliche Psychotherapie die Behandlung mit Homöopathika als unzulässig betrachten.

GlG
Horst

Danke lieber Horst für Deine ausfühliche Antworten. Nun noch eine Frage  Blush Wie ist das mit den Produkten, die zum Aufbau der Darmflora dienen- also Damrbakterien u.ä. Ich sehe im Internet, diese werden auch frei verkauft in einfachen Online-Shops ohne dahinter stehende Apotheke.Zählen diese auch als NEM oder schon zu Arzneimitteln?

Und was ist mit Kräutern- die im Kräuterkurs geerntet werden? Jeder Kursteilnehmer darf somit selbst ernten und über diversen Kräuter und ihre Empfehlung und Geschichte unterrichtet werden. Und schlußendlich werden die Kräuter mitgenommen und verzehrt- in welcher Form auch immer. Darf ich das ? Und darf ich auch selbstgeerntet Kräuter in meiner Praxis anbieten? (Ich weiss, mitnehmen darf sie der Klient nicht)

Vielen Dank schon einmal im Vorraus.
herzlichst Ruth


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Gini - 28.02.2018

Hallo liebe Ruth,

zu den Produkten zum Aufbau der Darmflora kann ich Dir schon helfen, auch wenn ich nicht Horst bin...ggg. Die meisten sind keine Arzneimittel, sondern NEMs. NEMs zählen zu den Lebensmitteln und haben damit andere rechtliche Hintergründe als Arzneimittel.

Arzneimittel haben wir in Deutschland unterteilt in
- Verschreibungspflichtige = also nur auf Rezept eines Arztes oder Tierarztes
- Apothekenpflichtige = nur in der Apotheke zu bekommen, aber ohne Rezept, diese dürfen wir als HP z.B. auch verordnen
- frei verkäufliche = diese gibt es auch ausserhalb der Apotheke, z.B. in Drogeriemärkten
Daran kannst Du Dich immer orientieren. Verordnen, also ein Rezept ausstellen, sollten wir wirklich nur für Arzneimittel nutzen, alles andere läuft besser als Verzehrsempfehlung, so wie auch Dieter es schon schreibt.

Das bedeutet Du schreibst auch kein "Rp" auf Deine Empfehlung zur Sicherheit. Der Aufbau darf ja gern genauso ausschauen wie ein Rezept. Es ist ja auch eine perfekte Werbung, wenn Du Deinen Patienten etwas Schriftliches in die Hand geben kannst. So bleibst Du auch später noch in Erinnerung. Darum macht es auch viel Sinn hier gut zu überlegen, wie man sowas erstellt und nutzt. (Logo, Lesbarkeit, Vervielfältigung etc.)

Zum Thema Kräuter in der Praxis gibt es einiges zu beachten. Je nachdem was Du da machen magst, fällt es entweder unter das LMG oder das AMG. Das ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Aber ich denke Horst kann da sicherlich klarer antworten.

LG Gini


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Horst - 28.02.2018

Hallo miteinander,

inhaltlich kann ich mich Gini voll anschließen und leider auch nichts Konkreteres hinzufügen, denn dies hängt von den genauen Angeboten und Kräuterbestandteilen ab, denn die eingesetzten Wirkstoffe, Anwendungsmodalitäten und -gebiete entscheiden über die Klassifizierung der Räuchermischung. Lediglich auf die Untiefen und Treibsandbänke (auch Risiken genannt) kann ich hinweisen: Nix mit Gesundheits- und Heilsamkeitshinweisen; keine Parallelen zu Arzneimittelwirkungen herstellen usw.

Zu Ruths Frage nach
1. Von Kursteilnehmern selbst gepflückten und verwendeten Kräutern: Kein Problem; aber als Kursleiterin hat frau auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, dass die Kursteilnehmer nichts Kritisches sammeln, um es dann zu Hause zu konsumieren (Merke: auch ein Schierlingsgewächs ist total "bio", aber trotzdem wenig zur Einnahme geeignet). Wink


2. Kann man/frau selbst geerntete Kräuter in der eigenen Praxis anbieten? Würde ich davon abraten! Die entgeltliche Überlassung von NEMs oder AMn stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar und kann zu steuerlichen Komplikationen führen.

GlG

Horst


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Annet - 18.03.2018

Hallo,

ich schließe mich den Fragen von Ruth an. Ich befinde mich gerade in den Kursen Vitalstoffberater und Ernährungs- und Gesundheitsberater. Evtl. buche ich auch noch den Kurs Ausleitung / Entgiftung / Darmsanierung. Mir ist das immer noch nicht ganz verständlich. Wenn ich kein HP bin, dann darf ich nur gesunde Menschen beraten? Aber ist es nicht eher so, dass Menschen erst auf den Gedanken kommen, sich beraten zu lassen, wenn Beschwerden, Probleme, Krankheiten ..... vorhanden sind? Als Krankenschwester, tätig bei einem ambulanten Pflegedienst, habe ich viel mit kranken Menschen zu tun. Öfters werde ich gefragt, was "man" sonst noch machen könnte. Da war eben mein Gedanke, dass ich die oben genannten Kurse absolviere, um "meine" Patienten kompetent beraten zu können. Darf ich das gesetzlich nicht, weil ich kein Arzt bzw. HP bin? Ich behandle ja nicht, sondern empfehle.

Über Antworten freue ich mich sehr.

Liebe Grüße

Annette


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Horst - 19.03.2018

(18.03.2018, 15:19)Annet schrieb: Hallo,

ich schließe mich den Fragen von Ruth an. Ich befinde mich gerade in den Kursen Vitalstoffberater und Ernährungs- und Gesundheitsberater. Evtl. buche ich auch noch den Kurs Ausleitung / Entgiftung / Darmsanierung. Mir ist das immer noch nicht ganz verständlich. Wenn ich kein HP bin, dann darf ich nur gesunde Menschen beraten? Aber ist es nicht eher so, dass Menschen erst auf den Gedanken kommen, sich beraten zu lassen, wenn Beschwerden, Probleme, Krankheiten ..... vorhanden sind? Als Krankenschwester, tätig bei einem ambulanten Pflegedienst, habe ich viel mit kranken Menschen zu tun. Öfters werde ich gefragt, was "man" sonst noch machen könnte. Da war eben mein Gedanke, dass ich die oben genannten Kurse absolviere, um "meine" Patienten kompetent beraten zu können. Darf ich das gesetzlich nicht, weil ich kein Arzt bzw. HP bin? Ich behandle ja nicht, sondern empfehle.

Über Antworten freue ich mich sehr.

Liebe Grüße

Annette
Hallo Anette, hallo miteinander,

zunächst einmal ganz grundsätzlich: Als Beraterin in den von Dir genannten gesundheitsbezogenen Bereichen darfst Du selbstverständlich nicht "nur gesunde Menschen beraten".
In diesem Zusammenhang könnte man/frau auch mal darüber sinnieren, wer oder was ist eigentlich ein gesunder Mensch (gibt es den überhaupt)?

Was nach der Gesetzeslage Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist, ist die "Ausübung der Heilkunde"; d.h. die Behandlung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Den Menschen, der bei Dir Hilfe sucht und bei dem Du aus eigener Beobachtung oder seinen Schilderungen vermutest, dass er allgemein
- sich unvorteilhaft ernährt,
- ernährungsphysiologische Mangelzustände hat,
- hieraus folgend eine generelle Abwehrschwäche gegen die aus seiner Umwelt auf ihn einwirkenden Einflüsse hat,
- eventuell auch psychisch wenig gegen negative Einflüsse seiner Umwelt aktivieren kann, oder
- der Dich diesbezüglich um Beratung bittet,

kannst Du selbstverständlich auf Deinen Arbeitsgebieten beraten, gleich, ob er akut an Krebs, HIV oder Pest erkrankt ist.
(Genau so, wie der Bäcker oder der Gemüsehändler einem Kranken zu Stärkung seiner Lebenskraft auch Nahrungsmittel verkaufen kann).
Nur: Die Feststellung dieser Krankheiten und die erklärte Absicht, diese Krankheiten  zu heilen oder zu lindern, ist Dir nicht erlaubt.

Wichtig ist dabei, dass Du bei Deinen Beratungen stets klar darlegst, dass Du die konkreten Krankheiten Deiner Klienten nicht behandelst , sondern Ratschläge für die (Veränderung der) Lebensführung gibst und dass der Patient sich hinsichtlich der Behandlung seiner Krankheit oder seiner Leiden an einen Arzt oder HP wenden soll.

Auch bei einem sich in ärztlicher (oder HP-Behandlung) befindlichen Klienten kann ein Gesundheitsberater jederzeit "begleitend" tätig werden.

GlG

Horst


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - dianalin - 20.03.2018

Hallo Zusammen,

ich denke, wenn man kein HP oder Arzt ist, hat man das große Problem, dass man ja gar keinen Mangel (Erkrankung) feststellen darf (zb. per Blutabnahme) Und auf gut Glück Vitamine und Co zu empfehlen ist ja bestimmt auch nicht euer Ziel.

Zudem müsste man dann die Kontraindikationen wissen. Z.b. Nebenwirkung und Wechselwirkungen mit gleichzeitiger Einnahme anderer Medikamente.
Ich denke nicht, dass es ausreicht nur den einen Kurs bei Gudrun zu machen.
Lg Diana


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Claudia Mandera-Kostic - 20.03.2018

Liebe Diana,

dass ist so nicht ganz richtig. Ich habe den Vitalstoffberater gemacht und zu mir kommen durchaus Klienten in die Praxis die ich dann mit dem Oligoscan messe. Dann habe ich mehr Werte als jeder Arzt mit seiner Blutuntersuchung und kann hier schon sehr genau etwas empfehlen und auch sehr detailliert gerade zu Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen beraten. Vermutlich besser als jeder Arzt oder fast jeder Arzt. Denn wer ist schon so fachspezifisch gerade auf diese Stoffe ausgebildet wie wir. Und die Neben- und Wechselwirkungen hatten wir auch. Auch da halte ich meines Erachtens nach uns von Gudrun ausgebildete Vitalstoffberater für wesentlich besser informiert als zig Ärzte. Der Vitalstoffberater beinhaltet drei Kurse und das Fachwissen ist so geballt das ich selbst bei Onkologen, Kieferchirurgen, praktischen Ärzten und Internisten einen so guten Eindruck hinterlasse, dass diese Ärzte mir ihre Patienten schicken ;-)

Herzliche Grüße

Claudia


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - Annet - 22.03.2018

(20.03.2018, 15:27)Claudia Klebik-Kostic schrieb: die ich dann mit dem Oligoscan messe. Dann habe ich mehr Werte als jeder Arzt mit seiner Blutuntersuchung und kann hier schon sehr genau etwas empfehlen und auch sehr detailliert gerade zu Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen beraten. Vermutlich besser als jeder Arzt oder fast jeder Arzt. Denn wer ist schon so fachspezifisch gerade auf diese Stoffe ausgebildet wie wir. Und die Neben- und Wechselwirkungen hatten wir auch. Auch da halte ich meines Erachtens nach uns von Gudrun ausgebildete Vitalstoffberater für wesentlich besser informiert als zig Ärzte. Der Vitalstoffberater beinhaltet drei Kurse und das Fachwissen ist so geballt 
 
Hallo Claudia, 

das sehe ich genauso. Und gerade dieses Wissen macht es mir schwer, nicht die Grenzen zu überschreiten.  Aber der Beitrag von  Horst  hat mir  geholfen. 

Liebe Grüße Annette


RE: Darf ein Vitalstoffberater ein Rezept schreiben? - susannesch - 22.03.2018

Liebe Claudia,

das finde ich ja sehr spannend: Hast Du gute Erfahrungen mit dem Oligoscan? Wie reagieren denn die Klienten? Gibt es viele, die eine Messung vornehmen lassen oder schrecken sie vor dem Preis zurück?

Herzliche Grüße
Susanne