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Abrechnung Akupressur bei der Postbeamtenkasse - Druckversion

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Abrechnung Akupressur bei der Postbeamtenkasse - violine64 - 08.01.2018

Vielleicht auch für andere HP interessant: ich habe einen Patienten in Behandlung und u.a. mit der 21.1 die Akupressur abgerechnet. Das erkennt die Postbeamtenkasse nicht an, Akupressur ( auch mit Begründung und Schmerzdiagnose) gibt es nicht in der GebüH und wird damit nicht erstattet ist die Aussage der Fachabteilung dort.
Vielleicht kennt aber jemand eine Alternative?
LG Christiane


RE: Abrechnung Akupressur bei der Postbeamtenkasse - Birgit Kriener - 08.01.2018

Hallo Christiane

Ich antworte jetzt mal: 

Normalerweise ist Akupressur keine Kassenleistung, es kann aber sein, dass manche Kassen auch mit der 21.1. in Einzelfällen dafür zahlen, wenn andere Therapien nicht geholfen haben. 

Trotzdem kannst Du natürlich dafür nicht einfach die Ziffer für die Akupunktur einsetzen!

Akupressur kann über die Ziffer 20.2. (Nervenpunktmassage), 20.5. (Großmassage) oder 20.6. (Sondermassage) abgerechnet werden.



 
 


RE: Abrechnung Akupressur bei der Postbeamtenkasse - violine64 - 08.01.2018

(08.01.2018, 17:52)Birgit Kriener schrieb: Hallo Christiane

Ich antworte jetzt mal: 

Normalerweise ist Akupressur keine Kassenleistung, es kann aber sein, dass manche Kassen auch mit der 21.1. in Einzelfällen dafür zahlen, wenn andere Therapien nicht geholfen haben. 

Trotzdem kannst Du natürlich dafür nicht einfach die Ziffer für die Akupunktur einsetzen!

Akupressur kann über die Ziffer 20.2. (Nervenpunktmassage), 20.5. (Großmassage) oder 20.6. (Sondermassage) abgerechnet werden.

Liebe Birgit,
danke für Deine Hinweise! Wir hatten im Abrechnungskurs die Variante 21.1 mit Hinweis auf Schmerzdiagnose besprochen und bisher kam da auch noch keine Ablehnung. Nun hatte ich das heute das 1. Mal und rückwirkend läßt sich das ja sowieso nicht mehr ändern. Damit das Anderen nicht auch passiert, hatte ich das hier reingesetzt. Mein Patient nahm es zum Glück auch relativ gelassen und kommt trotzdem wieder ...
LG Christiane 


 
 



RE: Abrechnung Akupressur bei der Postbeamtenkasse - Silke Uhlendahl - 09.01.2018

Liebe Birgit,

herzlichen Dank für deine Unterstützung!

Liebe Christiane,

grundsätzlich kann man eine Analogabrechnung verwenden. Es ist jedoch immer etwas schwierig für nicht invasive Techniken Ziffern von invasiven Techniken zu verwenden. ( ist deine Praxis invasiv - im Falle von Praxisbegehungen ein Unterschied!)

Es hat auch immer etwas mit dem Rechnungsoutfit an sich zu tun! Das bedeutet wird die Analogabrechnung kenntlich gemacht ja/nein? Wird mit oder ohne Leistungstext gearbeitet? Die Beihilfestellen sind da nicht einheitlich in der Anerkennung von Analogabrechnungen. Du kannst in jedem Fall bei der Akupressur mit Massageziffern arbeiten, wie Birgit dir schon geschrieben hat!

Bei der Beihilfe sollte wenn man Akupunktur abrechnet immer eine Schmerzdiagnose dabei sein, das ist richtig.

Schau also mal wie die Rechnung gestaltet ist in Bezug auf Analogabrechnung.
Wichtig ist hier immer die Honorarvereinbarung - das was du berechnest ist das Eine was erstattet wird etwas Anderes!

Ich bin bis zum 24. Januar jetzt offline.


RE: Abrechnung Akupressur bei der Postbeamtenkasse - violine64 - 09.01.2018

(09.01.2018, 07:06)Silke Uhlendahl schrieb: Liebe Birgit,

herzlichen Dank für deine Unterstützung!

Liebe Christiane,

grundsätzlich kann man eine Analogabrechnung verwenden. Es ist jedoch immer etwas schwierig für nicht invasive Techniken Ziffern von invasiven Techniken zu verwenden. ( ist deine Praxis invasiv - im Falle von Praxisbegehungen ein Unterschied!)

Es hat auch immer etwas mit dem Rechnungsoutfit an sich zu tun! Das bedeutet wird die Analogabrechnung kenntlich gemacht ja/nein? Wird mit oder ohne Leistungstext gearbeitet? Die Beihilfestellen sind da nicht einheitlich in der Anerkennung von Analogabrechnungen. Du kannst in jedem Fall bei der Akupressur mit Massageziffern arbeiten, wie Birgit dir schon geschrieben hat!

Bei der Beihilfe sollte wenn man Akupunktur abrechnet immer eine Schmerzdiagnose dabei sein, das ist richtig.

Schau also mal wie die Rechnung gestaltet ist in Bezug auf Analogabrechnung.
Wichtig ist hier immer die Honorarvereinbarung - das was du berechnest ist das Eine was erstattet wird etwas Anderes!

Ich bin bis zum 24. Januar jetzt offline.

Liebe Silke,
danke für Deine Antwort! Genieße Deinen Urlaub mal wirklich ohne Forum und Netz :-) Es sollte nur ein Hinweis für Andere sein und hat mich nochmal wieder wach gemacht bei der Wahl der Ziffern, denn so oft habe ich Privatversicherte nicht und die Postbeihilfe sogar erst das 1. Mal ...
LG Christiane