Heilpraktikerschule Isolde Richter
Meldepflicht - Druckversion

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Meldepflicht - manuela_hofm - 01.06.2017

Ich denk jetzt sicher kompliziert, aber irgendwie macht mich das grad neugierig.
Im IfSG steht ja, dass Angehörige anderer Heil-und Pflegeberufe zur Meldung verpflichtet sind.
Heißt das jetzt, dass ich zum Beispiel mit einem nicht-ärztlichen Beruf verpflichtet wäre bei Freunden einen Verdacht zu melden? Also im Privatleben? Denn ich denk im Berufsleben gibt es ja meist doch einen Arzt der das übernehmen könnte und auch sicherer erkennen könnte. Nicht so ein angenehmer Gedanke falls das so wäre.
Und was ist mit zum Beispiel Psychotherapeuten? Gehören die nach Definition dann nicht auch zu staatlich zugelassenen Heilberufen? Die aber ja schon mal gar nichts über Infektionslrankheiten lernen müssen. Ok, die hätten dann vielleicht auch nicht zwingend einen Verdacht, aber was wenn doch?
Huh Huh Huh