Heilpraktikerschule Isolde Richter
Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Druckversion

+- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum)
+-- Forum: Kreativecke, Erfahrungsaustausch und Small-Talk (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-39.html)
+--- Forum: Small Talk (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-40.html)
+--- Thema: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage (/thread-25370.html)



Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - berndh - 07.03.2017

Hallo ihr Lieben,

nachdem ihr mir immer so gute Anregungen
gegeben habt möchte ich Euch gerne um Rat fragen:

Ein lieber Freund von uns (80 Jahre), alleinstehend und
ohne Verwandte liegt im Krankenhaus und hat mich gebeten,
mit dem behandelnden Arzt zu sprechen, wie es nach der Krankenhaus-
entlassung weitergehen soll (zwecks Reha, Pflegedienst und Co.)
Allerdings möchte er keine generelle Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht,
sondern nur für dieses aktuelle ärztliche Problem, für welches er ins Krankenhaus
eingeliefert worden ist. Wir sind nicht verwandt, daher kommt auch keine Patientenverfügung
o.ä. in Frage.


Gibt es hierfür Vordrucke oder Formblätter? Wie könnte so etwas
gestaltet werden?

Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
Bernd


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Simone K. Ammann - 07.03.2017

Lieber Bernd, 

hmm, meinst du nicht das wenn du in der Patientenverfügung eingetragen bist, dass du dann Auskunft bekommst?

Ich hätte zusammen mit dem Patienten und dem Arzt ein Gespräch gesucht und der Patient hätte sagen können das es für ihn momentan in Ordnung geht das du bei den Besprechungen dabei bist, oder aber ich hätte den Arzt gefragt, ob da eine einfache Vollmacht vom Patienten unterschrieben ausreicht!
Oder vielleicht bei der Rechtsschutz nachfragen, ferner man eine hat, oder im VdK?

Das ist ein schwieriges Thema, ich weiß das wir eine Kopie der Patientenverfügungen meiner Schwiegereltern hier zu Hause haben. 

Ich könnte mir vorstellen das Horst dir auch weiterhelfen kann, vielleicht stellst du deine Frage einfach auch nochmal im rechtlichen Teil, da findet HOrst es dann! 

Alles Liebe ❤


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - eva-e - 07.03.2017

lieber Bernd,

Vordrucke gibt es meines Wissens nach nicht. Am Einfachsten ist es, wenn Du dabei bist bei Visite oder so und der Patient äußert seinen Willen, dass Du dabei bleiben darfst. Sicherer ist es, wenn derjenige es schriftlich verfasst und Du Dich damit sozusagen ausweisen kannst............. Idea


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Romina - 07.03.2017

Hallo Bernd,
I.d.R. reicht es aus, wenn Dein Bekannter sagt, dass Du in diesem Behandlungsfall Auskünfte bekommst und Gespräche führen darfst. Das wird bei der Aufnahme normalerweise auch gefragt. Gesonderter Vordrucke bedarf es hierbei nicht


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Simone K. Ammann - 12.03.2017

Lieber Bernd,

hat es für dich und deinen Bekannten eine gute
Lösung gegeben?


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - berndh - 12.03.2017

Liebe Simone,

ich wohne leider 800 km entfernt und kann erst morgen
telefonisch in Kontakt zum Arzt treten, um zu fragen, wie
dies in diesem Krankenhaus gehandhabt wird. Ich hoffe
sehr, dass es reicht, wenn mein Bekannter einen Vordruck
unterschreibt und der Arzt mich anrufen kann.

Ich bin schon gespannt auf morgen und hoffe das Beste.

Liebe Grüße
Bernd


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Simone K. Ammann - 12.03.2017

Lieber Bernd,

ich drück dir die Daumen, aber ich bin
mir sicher es wird eine unkomplizierte
Lösung geben.

Schönen Abend Heart


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Silke Uhlendahl - 13.03.2017

Lieber Bernd,

dann hoffe ich sehr, das es gut klappt und du deinem lieben Freund hilfreich zur Seite stehen kannst und das unbürokratisch klappt!

Für deinen Freund alles Gute!


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - stefaniemar - 13.03.2017

(12.03.2017, 21:31)berndher schrieb: Liebe Simone,

ich wohne leider 800 km entfernt und kann erst morgen
telefonisch in Kontakt zum Arzt treten, um zu fragen, wie
dies in diesem Krankenhaus gehandhabt wird. Ich hoffe
sehr, dass es reicht, wenn mein Bekannter einen Vordruck
unterschreibt und der Arzt mich anrufen kann.

Ich bin schon gespannt auf morgen und hoffe das Beste.

Liebe Grüße
Bernd
Lieber Bernd!
Kommtest Du denn mit dem Link, den ich Dir geschickt habe, etwas anfangen?


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - berndh - 19.03.2017

Hallo ihr Lieben,

nochmals vielen Dank für Eure Hilfe und
die Anregungen, Links und Informationen.
Erst am Freitag, habe ich mit Hilfe des
Patientenfürsprechers und einer Bekannten,
die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
erwirken können. Ich bin erleichtert und glücklich
und der ältere Herr ist es auch.

Ihr alle habt mir sehr geholfen, von Herzen Dank
an Euch alle.

Liebe Grüße
Bernd


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Simone K. Ammann - 19.03.2017

Lieber Bernd, 

das klingt gut, vielen Dank für deine Nachricht. 
Ich freu mich und hoffe das deinem Bekannten gut 
geholfen werden kann. 

Euch alles Gute ❤


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - stefaniemar - 19.03.2017

Lieber Bernd,

das hört sich ja prima an! Ich schliesse mich Simone sehr gerne an und hoffe, dass alles gut für Deinen Bekannten laufen wird und Du ihn tatkräftig unterstützen kannst!


RE: Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - Frage - Silke Uhlendahl - 20.03.2017

Zitat:Hallo ihr Lieben,

nochmals vielen Dank für Eure Hilfe und
die Anregungen, Links und Informationen.
Erst am Freitag, habe ich mit Hilfe des
Patientenfürsprechers und einer Bekannten,
die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
erwirken können. Ich bin erleichtert und glücklich
und der ältere Herr ist es auch.

Ihr alle habt mir sehr geholfen, von Herzen Dank
an Euch alle.

Liebe Grüße
Bernd

Das klingt sehr gut!

Weiterhin alles Gute!