Heilpraktikerschule Isolde Richter
schriftliche Prüfungsfrage März 2016 - Druckversion

+- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum)
+-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html)
+--- Forum: Heilpraktikerausbildung: Prüfungsvorbereitung HP (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-636.html)
+---- Forum: Alles rund um die Prüfung (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-19.html)
+----- Forum: Interessante Prüfungsfragen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-238.html)
+----- Thema: schriftliche Prüfungsfrage März 2016 (/thread-22008.html)



schriftliche Prüfungsfrage März 2016 - Simone K. Ammann - 28.03.2016

mir stellt sich gerade die Frage, ist diese Frage überhaupt zulässig, wir als HP dürfen keine Ferndiagnosen stellen und auch keine Auskunft am Telefon geben. ABER

Sie werden durch den Angehörigen eines alkoholabhängigen Patienten telefonisch um Rat gefragt.
Der Angehörige schildert Ihnen folgende Symptome des Patienten:
Bewusstseinsstörungen, gestörte örtliche und zeitliche Orientierung, wirre Äusserungen mit Situationsverkennungen, Unruhe, starkes Schwitzen, starkes Händezittern.

Welche Diagnose trifft am ehesten zu?

A: Fokaler epileptischer Anfall
B: Morbus Wilson (Kupferspeicherkrankheit)
C: Korsakow-Syndrom
D: Delirium tremens
E: Stupor

Richtig Antwort D


RE: schriftliche Prüfungsfrage März 2016 - Antje - 28.03.2016

Hallo Simone,

nach der Diagnose wird ja nur theoretisch in der Frage gefragt.
Im wirklichen Leben wirst du in so einem Fall den Leuten sagen, dass sie den RTW rufen sollen.
Darüber darfst du doch Auskunft geben wenn du um Rat gefragt wirst.
Ich hab solche Auskünfte am Telefon schon oft gegeben sogar als Krankenschwester.

LG
Antje