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Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Druckversion

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Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Inga78 - 02.03.2016

So, ich frage jetzt mal hier... falls es das Thema/die Frage schon irgendwo gibt, gebt mir bitte einen Hinweis, dann verschiebe ich meinen Post ;-) 


Folgendes: 

Ich möchte als Bachblütenberaterin arbeiten. Außerdem habe ich die Fußreflexzonenmassage gelernt, würde diese (solange ich nicht HP bin) als Fußmassage (im Bereich "Wellness") anbieten. Später dann gerne auch Entspannungstraining/Anwendungen (wo die Fußmassage ja auch ein Aspekt wäre)

Mir schwebte vor, in unserem Haus einen Raum herzurichten, die WC-Frage war auch schon fast geklärt. Außerdem möchte ich auch beide Angebote als Hausbesuche anbieten. Ich denke nur, dass viele Kunden vielleicht auch gerne solche Termine außer Haus wahrnehmen. (Entspannen kann man wahrscheinlich besser ohne zB Kinder  Big Grin , man "muss" nicht vorher aufräumen, man kommt aus einem evtl belastenden Umfeld raus und hat Zeit nur für sich) Also wäre ein Praxisraum auch recht sinnvoll.

Nun wurde mir mal gesagt, ich müsse KEIN Gewerbe anmelden, da ich keine Produkte sondern nur meine Dienstleistung verkaufe. Eine Steuernummer würde reichen, Abrechnung nachher mit G+V. 
Dann habe ich beim Gewerbeamt angerufen, ich muss doch Gewerbe anmelden. OK.  

Eben habe ich mit dem Gesundeitsamt telefoniert. Ging um die WC-Frage. Dort bekam ich nun folgende Info: 

Wenn ich in meinem Haus einen Raum einrichte, müsste ich mit dem Grundriss des Hauses, auf dem Praxisraum und Sanitäranlagen ersichtlich sind, einer vollständigen Erklärung und Beschreibung meiner Tätigkeit beim Gesundheitsamt vorsprechen. Außerdem müsste diese Nutzungsänderung beim Bauamt angegeben werden, die dies dann noch überprüfen. 

Ist das wirklich so? Hat da jemand Erfahrungen mit, der sich für solche Tätigkeiten auch einen Raum im eigenen Haus eingerichtet hat? 

Auf meine Frage, was ich beachten muss, wenn ich nur eine reine Hausbesuchspraxis anbiete, kam: Ich muss Gewerbe anmelden, Steuernummer beantragen und das Ganze dann dem Gesundheitsamt melden. 

Nun habe ich gehört, dass das Gesundheitsamt damit eigentlich gar nichts zu tun hat? Die wären nur für Ärzte/HP usw zuständig... 

Irgendwie bin ich gerade etwas erschlagen und meiner Illusionen beraubt   Undecided

Ich dachte, ich melde Gewerbe an, hole mir die Steuernummer und los geht´s. 

Ach ja, auf meine Frage, ob ich den Begriff Gesundheitspraxis auch wirklich nutzen darf, kam die Antwort, dass ich das beim Gewerbeaufsichtsamt erfragen muss (am besten mit Einreichen meiner ganzen Unterlagen)...


Kann mir wer weiterhelfen? 

Und... braucht man eine Versicherung?


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - martinagö - 02.03.2016

Hallo Inga, 

meines Wissens gibt es zwei Arten von Selbstständigkeit. Eine freiberufliche Tatigkeit, die man z.B. als Arzt, Steuerberater und auch als Heilpraktiker (die sogenannten Katalogberufe) ausüben kann, und bei allen anderen selbstständigen Tätigkeiten (auch Dienstleistungen) muss man ein Gewerbe anmelden. 

Da würde ich mich von einem Steuerberater beraten lassen. 

LG

Martina


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Inga78 - 02.03.2016

Hallo Martina, 

meine Steuerberaterin meinte, ich müsste beim Gewerbeamt nachfragen, die hätten da ein Register, wo genau steht, wozu was gehört. 

Die Dame beim Gewerbeamt sagte nur: Sie machen keinen Arztkram, also Gewerbe anmelden.  (Sehr professionelle Aussage  Big Grin )


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Ilona Einfeldt - 02.03.2016

Ich habe mich vor einiger Zeit auch einmal sehr intensiv damit beschäftigt. Wenn man als psychologischer Berater eine eigene "Praxis" einrichtet, gibt es wesentlich weniger Auflagen und man braucht auch keine Baugenehmigung als Praxisraum. Man sollte es dann eher Büro oder Studio oder so ähnlich nennen.

Damals hat mir dieser Link ganz gut geholfen. Vielleicht findest Du da auch Antworten.

http://ideecreativ.de/tipps-tricks/die-eigene-praxis-und-deutsche-vorschriften.html#die-rechtlichen-vorgaben

auf der Website www.ideecreativ.de


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Inga78 - 03.03.2016

Guten Morgen, 

vielen Dank für Eure Antworten. 

Wahrscheinlich werde ich mich auf die Hausbesuche beschränken müssen, denn der Aufwand mit Bauanträgen und Gesundheitsamt usw, nur um einen schon vorhandenen Raum Praxis nennen zu dürfen, ist mir dann doch zu viel. Zumal ich das ja nur nebenbei und nicht hauptberuflich machen möchte. 

Einen Raum anmieten, weiß nicht, ob sich das lohnt... das Geld muss ja auch erstmal reinkommen.

Mal sehen, wie ich das nun mache... würde nur so gerne schon loslegen, potentielle Kunden gibt es nämlich schon, die vertröste ich gerade, bis es offiziell ist. 

Vielleicht melden sich ja noch mehr, die mal vor ähnlichen Problemen standen... :-)

Braucht man eine Versicherung und wenn ja, welche

Wünsche Euch einen schönen Tag


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Romina - 03.03.2016

Hallo Inga,
kennst Du vlt. einen Physiotherapeuten o. ä., der Dir stundenweise einen Raum zur Verfügung stellt?
Ich habe bei meinem Cousin in der Physiopraxis einen Raum, den ich mir mit einem Osteopathen teile. Mir steht der Raum Mo, Fr und Sa zur Verfügung.
Ich wollte mich eigentlich Gesundheitspraxis nennen, aber nachdem ich das alles gelesen habe, was berücksichtigt werden muss, habe ich mich umentschieden (habe grad Post vom FA bekommen wegen der Steueranmeldung). Was ist die deutsche Bürokratie doch zeitaufwändig Undecided

Ich wünsche Dir ganz viel Glück, dass sich bald eine Lösung für Dich auftut mit dem Raum Smile


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Kerstin - 03.03.2016

Liebe Inga,


ich hatte vor Jahren (bevor ich als HPP in eigener Praxis arbeitete) die gleichen Probleme/Fragen. Und keines der Ämter, bei denen ich vorgesprochen hatte, konnte mir exakte Auskünfte geben - was ich ziemlich verwirrend fand.

Bei mir ging es um Wellnessmassagen und um nicht-medizinische Hypnoseanwendungen, also Entspannung.
 
Letztlich konnte ich dann starten, mit folgenden „Auflagen“:

Der Begriff „Praxis“ war nicht erlaubt. Also „Studio“.

Es musste ein Stellplatz für Kunden vorhanden sein (wurde aber nie nachgeprüft).

Ich musste ein Gewerbe anmelden (was sich ziemlich gravierend bei den Müllgebühren auswirkte, da Gewerbemüll).

Beim Gesundheitsamt musste ich nichts anmelden. Da wusste überhaupt niemand Bescheid. Allerdings wussten die auch später, als es um die HPP-Praxis ging (angemietete Räume im Ort), über NICHTS Bescheid, was mich sehr ärgerte.

Ich musste das „Studio“ beim Finanzamt anmelden (logisch).

Irgendwie scheint es bei allem keine einheitlichen Regelungen zu geben, was die Sache nicht einfacher macht. Und dann gibt es wohl auch enorme Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde.

Und daher wirst du auch hier viele verschiedene Antworten bekommen, weil es überall anders gehandhabt wird.

Ich habe damals einfach losgelegt und festgestellt, dass es anscheinend kein Amt wirklich interessierte … ich weiß, diese Aussage ist jetzt nicht besonders hilfreich für dich Undecided .

Ich wünsch Dir ganz viel Erfolg bei deinem Vorhaben !! Und berichte doch mal, wie es letztlich gelaufen ist. Smile

Liebe Grüße - Kerstin

 


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Inga78 - 03.03.2016

Liebe Kerstin, liebe Romina, 

danke für Eure Antworten  Heart

Ich habe gerade noch folgendes gefunden: 

http://www.vfp.de/verband/verbandszeitschrift/alle-ausgaben/44-heft-03-2009/222-selbststaendig-arbeiten.html

Startseite: www.vfp.de

Habe jetzt in 4 Wochen einen Termin bei meiner Steuerberaterin, werde mit ihr zusammen das Formular ausfüllen und das Finanzamt entscheiden lassen, ob Gewerbe oder nicht  Wink

Was die Räumlichkeiten betrifft, ich werde mich mal umschauen.


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Romina - 03.03.2016

WHV Finanzamt hat entschieden, dass meine nicht med. Hypnosen gewerbepflichtig sind, obwohl ich keine Produkte verkaufe.
Ich habe dann beim Gewerbeamt "Lebensberatung" angegeben, damit ich meine Hypnosen erweitern kann, weil ich ja noch BBB und den Mentaltrainer machen möchte.
Von FA zu FA wird unterschiedlich entschieden. Ich drücke Dir die Daumen Smile


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Kerstin - 03.03.2016

Ich gehe mal davon aus, dass die Gewerbeanmeldung Pflicht ist. Bachblütenberatung zählt ziemlich sicher nicht zu den "Katalogberufen", unter denen eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist.

Aber darum ging es ja auch bei deiner Frage nicht vorrangig.

Berichte doch bitte, was es gegeben hat.

Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht

Kerstin   Smile


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Inga78 - 03.03.2016

Genau, meine eigentliche Frage, ob das Gesundheitsamt überhaupt informiert werden muss, selbst bei einer reinen Hausbesuchspraxis, hat sich geklärt. Glaube ich ;-)

Was die Bezeichnung meiner Praxis/Studio angeht, werde ich jetzt noch genauer überlegen. Es soll ja keine reine Beratung Sprache sein, sondern durch die Massage kommt es ja auch zur Arbeit am Körper. 

Also wird es wahrscheinlich etwas wie Gesundheitspraxis xy werden. Damit man eben auch noch die Möglichkeit hat, andere “Verfahren“ anzubieten. Wie zB das Mentaltraining oder Entspannungstraining.

Ich halte Euch auf dem Laufenden  Smile


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Inga78 - 03.03.2016

Ups...doppelt


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Romina - 03.03.2016

Darf man sich denn einfach so Gesundheitspfaxis nennen? Ich dachte, gerade das Wort Praxis macht genau diese Probleme, dass man soviele Dinge nachweisen muss.....Toiletten, Parkplätze etc. .....gesundheitsstudio dagegen ginge problemlos


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Gesi - 03.03.2016

Hallo Inga,

ich denke die Frage nach der Anmeldung beim Gesundheitsamt hat sich erledigt. 
Da Du (noch) keine HP oder HPP bist entfällt dies grundsätzlich.

Du musst bei der Aufnahme einer Beratertätigkeit / Massage ein Gewerbe anmelden.
Grundsätzlich kann es sein, dass bei der Gewerbeanmeldung "geprüft" wird, ob Du die notwendige Fachkompetenz dafür mitbringst. Also stell Dich auf die ein oder andere Frage der Dame/des Herren ein. Das richtet sich allerdings auch danach, welche Art des Gewerbes du anmeldest bzw. wie weit Du die Definition Deiner Anmeldung ausweitest. Grundsätzlich würde ich hier je weiter um so besser - eben in Deinem Fachbereich was Du alles später anbieten möchtest, bevor Du den HP-Schein hast. 

Zu der Anmeldung beim Gewerbeamt wirst Du automatisch verpflichtend im Verband - IHK Mitglied. Das ist erst nicht relevant (keine Beiträge), solange Du nicht über den Umsatzanteil von 17.500 Euro / Jahr kommst. Ebenso musst Du die Gewerbeanmeldung tätigen - dies nennt sich "Kleingewerbe" du bist dann Umsatzsteuerbefreit bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro. Und musst eine Einnahme / Überschussrechnung am Ende des Jahres erstellen (am besten Steuerberater involvieren). Grundkenntnisse in der Buchführung sind hier definitiv von Vorteil, das erleichtert auch die Kommunikation mit dem Steuerberater und das Vorbereiten der Unterlagen für den Steuerberater / Finanzamt. Die Krankenkasse wird auch noch Ihren Tribut fordern, je nachdem wie du jetzt versichert bist bzw. solange Du noch parallel in der Ausbildung bist, ist das -je nach Krankenkasse- noch abzuwenden. 


Thema Versicherung: Zu Deiner Beruhigung würde ich Dir auf alle Fälle eine Versicherung empfehlen - schon wenn Deine Klienten den Hof betreten und ausrutschen, sich was brechen o.ä. kannst Du dafür haftbar gemacht werden. Also gute Versicherung auswählen - der Versicherungsberater hilft hier weiter (auch ob du Hausbesuche machst etc. fließt in die Art der Versicherung mit ein).

Wie Du siehst muss auch das Gründen gelernt sein und es gibt jede Menge Fragen und auch Stolpersteine. 
Alle die Dinge zu Berücksichtigen hier im Forum, ist etwas schwierig. 
Ich empfehle Dir dazu unbedingt eine Gründungsberatung zu besuchen, hier werden (außerhalb) des HPs wirklich gute Tipps gegeben.
Jedes Jahr veranstaltet die IHK sogenannte Gründertage, hier gibt es kostenlose Vorträge und Einzelberatungen. 
Je nach Bundesland musst Du Dich separat informieren, was angeboten wird.
Als Beispiel anbei der Link zu Baden-Württemberg: 
https://www.schwaben.ihk.de
https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/Beratung_und_Dienstleistung/Unternehmensgruendung/Information_Gruendung/IHK_Gruendertage/553664

Ich wünsche Dir viel Erfolg für Dein Vorhaben  Wink


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Kerstin - 03.03.2016

Gesa hat es sehr ausführlich erklärt - genauso ist das. Es sind einige Hürden zu überwinden, aber irgendwie kriegt man es hin Smile . Auch, wenn es manchmal echt nervig ist und teils auch unsinnig.

Mit dem Namen sei vorsichtig ... "Gesundheitspraxis" ... darunter stelle ich mir auch eine Arztpraxis oder eine HP-Praxis vor, aber keine Wellnessmassagen (und andere - also therapeutische - Massagen darfst du ja nicht anbieten ohne HP-Schein). Daher wird dieser Name nicht zulässig sein. Viele tun es dennoch. Das Netz ist voll von solchen "Praxen", wo man dann den Zusatz "HP" vermisst. Ob die Glück haben und es niemand bemerkt weiß ich nicht. Ich hätte zuviel Bammel vor einer evtl. Abmahnung o.ä.

Ach ja ... wenn Du dann noch GEZ und GEMA berücksichtigst, dann bist du auf der sicheren Seite Shy 

LG Kerstin


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Horst - 03.03.2016

Hallo miteinander, hallo Inga

Fast könnte ich mir weitere Ausführungen sparen, denn Gesi ist ja sehr kompetent auf Deine Fragen eingegangen.

Nur noch zusammenfassend:

-Massage und Beratungstätigkeiten stellen ein "Gewerbe" dar und sind daher anmeldepflichtig. Zuständig ist überwiegend die Gemeinde. Diese erteilt mit der Anmeldung auch den "Gewerbeschein" und meldet die Anmeldung dem zuständigen Finanzamt, das Dir dann einen Fragebogen zuschickt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nicht "zulassungspflichtig" sind, genügt es, zur Gewerbeanmeldung einen noch gültigen Personalausweis vorzulegen.

Ebenfalls wird sich die IHK melden, wegen der Pflicht-Mitgliedschaft.

Eine weitere Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW) ist ebenfalls erforderlich, auch wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden (dann keine Kosten und keine Pflichtversicherung).

Zum Thema Baurecht: Wenn Du keine reine Bestellpraxis führen willst, benötigst Du einen "Gewerberaum", der in einer bislang reinen Wohnung einer Änderungszulassung bedarf, bei der es hauptsächlich um einen Parkplatz geht (bei der Gemeinde bzw. Baurechtsbehörde erfragen).
Das staatliche Gesundheitsamt ist von Dir nicht zu beteiligen.

Benennung Deiner Praxis: Der Begriff "Praxis" ist grundsätzlich nicht geschützt, darf aber gerade in Verbindung mit den Namenszusätzen nicht zu einer irreführenden Vorstellung bei möglichen Kunden führen. Die Bezeichnung "Gesundheitspraxis" ist hier nicht ganz unkritisch. Da ein Kunde darunter eine heilende Tätigkeit verstehen könnte, kann das zu einer Abmahnung durch Konkurrenten führen.
Unverfänglich ist hingegen:
Praxis für Gesundheitsberatung
Praxis für Fußmassage und Entspannungstraining usw.

Haftpflichtversicherung: Kann ich nur ans Herz legen. Wegen der sehr unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Kosten --> bei verschiedenen Versicherungen anfragen (z.B. per EMail).

Beratungsangebote für Selbständige (IHK, VHS) wahrnehmen.

So für heute genug an Grausamkeiten Wink

GlG
Horst


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Romina - 03.03.2016

Vielen Dank für die Hinweise und Tipps Smile


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Inga78 - 03.03.2016

Liebe Gesi, lieber Horst, 

vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten und Tipps, das hilft schon weiter. 

Werde mal die IHK kontaktieren, das scheint ja sehr sinnvoll. Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen.


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - Cathrin Müller-Braun - 04.03.2016

Uff. Es gibt so viel zu bedenken und zu erledigen. 
Eine Gründung wird einem nicht so leicht gemacht. 
Da werde ich meine To-Do-Liste noch etwas erweitern müssen. 
Dazu kommen noch so viele Dinge wie Werbung, Visitenkarten , Logo,...

Schönes Wochenende!


RE: Beratertätigkeit - Gesundheitsamt? - LutzL - 07.03.2016

Vorsicht mit der Gewerbeanmeldung!!! Nicht vorschnell handeln. Der nächste Schritt sollte die Kontaktaufnahme zur bald zuständigen IHK sein. Und zwar VOR einer Gewerbeanmeldung. Machst du den einen Schritt vor dem anderen, kann es sein, dass du keinen Anspruch mehr auf ein Förderprogramm hast. Da ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung entscheidend. 
Jede IHK hat eigene Existenzgründerberater. Die vergeben ggfs. auch persönliche Termine und werden dich kompetent beraten. Die Damen und Herren bei den Gemeindeämtern sind KEINE Fachleute, geben gerne falsche Ratschläge und haften dafür ja nicht. Dafür drangsalieren sie gerne Leute, wagen sich dies aber bei der IHK in keinem Fall. 
Und keine falsche Scheu, du wirst ja automatisch Mitglied bei der IHK und kannst deren vollen Leistungsumfang in Anspruch nehmen.