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Garantenpflicht - Druckversion

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Garantenpflicht - Caia - 14.04.2015

Ich stosse immer wieder auf die Pflicht eines HP: Garantenpflicht.

Kann mir wer in einem knackigen, kurzen Satz erklären, was damit gemeint ist? Ich begreif es einfach nicht und googlen bringt nur wirres Juristendeutsch  Confused


RE: Garantenpflicht - Natura - 14.04.2015

Hallo liebe Caia,

da kann ich sehr gut nachfühlen, manchmal liest man einen juristischen Text und ist verwirrter als zuvor.
Vielleicht kann dir jemand noch besser helfen, der sich mit solchen Texten auskennt.

Ich würde es so beschreiben:
Es handelt sich um eine Behandlungspflicht, die jedoch kündbar ist oder unterbrochen werden kann. Allerdings gibt es eine Einschränkung, diese Pflicht darf nicht "zur Unzeit" fallen gelassen werden. Der Patient oder Hilfesuchende darf durch diese Kündigung keinen Schaden erleiden.
Das war jetzt nicht ganz so kurz und knackig Blush 

Du kannst also sagen, dass du einen Menschen nicht behandelst, allerdings nur, wenn es ihm nicht zum Nachteil gereicht und er sich ohne Risiken einen anderen Behandler suchen kann.

Es ist eine der Dienstvertragspflichten eines HPs.


RE: Garantenpflicht - Caia - 14.04.2015

Hallo Anke,

das reicht mir so, in etwa hatte ich es mir zusammengereimt, stutze aber, weil ich auch weiß, daß ich nicht jeden Patienten behandeln muß. Ausnahme natürlich im Notfall.

Dankeschön!


RE: Garantenpflicht - Natura - 14.04.2015

Hallo,

genau, du musst nicht jeden behandeln, wenn deine Entscheidung sich nicht negativ auf das gesundheitliche Wohl des Gegenübers auswirkt.

Liebe Grüße