Heilpraktikerschule Isolde Richter
Raucherentwöhnung steuerfrei - Druckversion

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Raucherentwöhnung steuerfrei - Isolde Richter - 17.12.2014

Der Bundesfinanzhof urteilt zur Raucherentwöhnung am 26.8.2014, XI R 19/12

Steuerfreiheit der Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren

Leitsätze

1. Die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren kann als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine steuerfreie Heilbehandlung sein.

2. Die von Betriebsärzten vorgenommene Sammelüberweisung von Arbeitnehmern zur Teilnahme an Raucherentwöhnungsseminaren genügt den Anforderungen an die gebotene medizinische Indikation, wenn sie auf medizinischen Feststellungen der Betriebsärzte beruht.

Hier geht es zur ausführlichen Info: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=30853