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Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Druckversion

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Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Bonnie2000 - 09.10.2014

Habe ich das so richtig verstanden?

Es besteht keine Verschreibungspflicht für homöopathische AM ab der Potenz D4.

Potenzen wie D6, D12, C30, C200, C1000, LM-Potenzen etc. sind nicht verschreibungspflichtig.
Potenzen D3, D2 etc. sind verschreibungspflichtig.

Stimmt die Denk-Richtung so?


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Andrea Marka - 09.10.2014

ja,

Ausnahme Opium D6


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Gini - 10.10.2014

Hallo Bonnie,

nicht alle homöopathischen AM sind in niedriger Potenz verschreibungspflichtig, sondern nur solche deren Ausgangsstoff schon eine gewissen Gefahr (z.B. giftig) darstellt. (z.B. Aconit, Arsen, Codein, Mercurius, Strychnin etc.)
Harmlose Ausgangsstoffe sind auch in Urtinktur oder niedrigen Potenzen nicht verschreibungspflichtig.

LG Gini

Ich hab mal gegoogelt, falls es wer super genau wissen will ;-)

=> http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR363210005.html
Hauptseite: www.gesetze-im-internet.de

Zitat:Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Diese Arzneimittel dürfen auch mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen gemischt werden.

Weiter runter scrollen auf dem oben genannten Link, dann kommt die Anlage 1 mit ihrer ellenlangen Auflistung.


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Petra Ochs - 10.10.2014

Gini hat es ja schon super erklärt, ich möchte noch zusätzlich ergänzen, dass Betäubungsmittel in homöopathischer Form komplett verschreibungspflichtig sind - egal in welcher Potenz. Ausnahme ist bei den Betäubungsmittels nur Opium D6 und Papaver somniferum D4. Alle andere dürfen wir als HP nicht verordnen bzw. die Apotheke ohne Rezept verkaufen.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (z.B. Digitalis oder Progesteron) ist es so, dass wir ab der D4 verordnen dürfen, darunter (Urtinktur, D1, D2, D3) darf es nur der Arzt.

LG Petra


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - susannesch - 10.10.2014

Liebe Petra,

bist Du sicher? Aber ich kann doch völlig unproblematisch in der Apotheke Opium C200 kaufen. Das dürfte der Apotheker mir dann nicht verkaufen, wenn ich Dich richtig verstehe?

Liebe Grüße
Susanne


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Petra Ochs - 10.10.2014

Hallo Susanne,

doch, das Opium C200 darfst Du kaufen, weil es verdünnter als das Opium D6 ist. Ich hatte mich oben etwas unglücklich ausgedrückt. Anstatt "Opium D6" hätte es heißen müssen "Opium ab der Potenz D6" und "Papaver somniferum ab D4".

LG Petra


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Andrea Marka - 10.10.2014

liebe Susanne,

das stimmt schon

KEINE Betäubungsmittel -
AUSNAHME Opium AB D6 und Papaver somniferum ab D4 - dann ist eine C200 problemlos möglich.....


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - susannesch - 10.10.2014

Danke, Ihr Lieben!

Viele Grüße
Susanne


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Asja73 - 10.10.2014

Dass man D4 verschreiben lassen muss und C30 oder C200 frei verkäuflich ist, ist aus klassisch-homöoapthischer Sicht echt lustig! Wink Big Grin Und deswegen kaufe ich meine Nosoden, alles was verschreibungspflichtig oder hier nicht erhältlich ist, in Österreich. Punkt.
Liebe Grüße,
Asja


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Bonnie2000 - 10.10.2014

Danke für Eure Erklärungen, es ist jetzt klarer.

Besonderen Dank an Gini für folgenden Hinweis:

(10.10.2014, 05:59)Gini schrieb: nicht alle homöopathischen AM sind in niedriger Potenz verschreibungspflichtig, sondern nur solche deren Ausgangsstoff schon eine gewissen Gefahr (z.B. giftig) darstellt. (z.B. Aconit, Arsen, Codein, Mercurius, Strychnin etc.)
Harmlose Ausgangsstoffe sind auch in Urtinktur oder niedrigen Potenzen nicht verschreibungspflichtig.

(10.10.2014, 14:56)Deirdra schrieb: Dass man D4 verschreiben lassen muss und C30 oder C200 frei verkäuflich ist, ist aus klassisch-homöoapthischer Sicht echt lustig! Wink Big Grin Und deswegen kaufe ich meine Nosoden, alles was verschreibungspflichtig oder hier nicht erhältlich ist, in Österreich. Punkt.
Liebe Grüße,
Asja

Aus diesem Grund war ich mir unsicher, in welche Richtung ich denken muss: niedrige Potenzen können doch u.U. viel stärkere Wirkungen zeigen


RE: Verschreibungspflicht homöopathische Arzneimittel - Gini - 10.10.2014

Bei Gesetzen darf man nicht im klassisch homöopathischen Sinne denken Big Grin sondern da gilt nur: niedrige Potenz = viel Wirkstoff noch drin...ganz vereinfacht gesagt. Es interessiert die Gesetzeslage in Dtschl. nicht das durch das Potenzieren das jeweilige Mittel oft deutlich wirksamer ist...für die ist Potenzieren = Verdünnen und damit weniger Wirkstoff.

LG Gini

PS: SUPER Gemeinschaftsarbeit hier in dem Thread: ihr habt alle echt schön was zusammen getragen. Prima. Heart