Heilpraktikerschule Isolde Richter
Abrechnung bei Tiergestützter Therapie - Druckversion

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Abrechnung bei Tiergestützter Therapie - Wegwarte - 19.12.2013

Hallo,
ich bin ganz neu hier, und möchte mich an Euch wenden, denn ich habe folgendes Problem:
Als HPP biete ich unter anderem tiergestützte Therapie mit Lama und Alpakas an.
Kann ich eine Lama-Wanderung mit Familien als Präventiv-Maßnahme abrechnen? Oder läuft das unter einem extra Gewerbe?
Da ich ja nur 3 Neuweltkameliden besitze, betrifft das ja auch nur kleine Gruppen und auch nur ab und zu.
Ist das eine Frage der Formulierung, wenn ich Werbung mache?
Z.Bsp. Führtraining, heilsame Naturbegegnungen.
Das betrifft auch naturbezogene Kreativ-Erlebnisnachmittage für Kinder mit und ohne Tier.
Hängt es hauptsächlich von der Formulierungen des Angebotes ab?
Denn jetzt am Anfang läuft alles ja erstmal langsam an. Aber damit kann ich bekannter werden und die Leute lernen meine Arbeitsweise kennen.
Wäre über einen Tipp sehr dankbar.

Liebe Grüße
Wegwarte


RE: Abrechnung bei Tiergestützter Therapie - Mietzi-Tse - 19.12.2013

Hui, Wegwarte, das klingt sehr exotisch. Ich informiere mich darüber, und sag Dir Bescheid, wenn ich was dazu gefunden habe.
Grundsätzlich glaube ich schon. Du musst es nur ins Amtsdeutsche übersetzen, und darfst die Sachbearbeiter nicht überfordern.
Bei Lama streikt deren Phantasie.
Aber Schwimmen mit Delphinen passte auch vor einiger Zeit noch nicht ins Therapiespektrum- warum also nicht auch dies.

LG Conny


RE: Abrechnung bei Tiergestützter Therapie - Isolde Richter - 19.12.2013

Liebe Wegwarte,
das hört sich sehr interessant an, was du da machst!

Die Frage ist einfach zu beantworten.

Du schreibst:
"Als HPP biete ich unter anderem tiergestützte Therapie mit Lama und Alpakas an"
Das kannst du selbstverständlich machen, denn dafür hast du den HPP gemacht, dass du therapieren darfst.

Du schreibst:
"Kann ich eine Lama-Wanderung mit Familien als Präventiv-Maßnahme abrechnen?"
Ja, das kannst du als Präventiv-Maßnahme grundsätzlich mit dem Patienten abrechnen, soweit du das mit dem Patienten vereinbart hast.

Du schreibst:
"Oder läuft das unter einem extra Gewerbe?"
Nein, dafür hast du ja den HPP gemacht und besitzt eine Praxis innerhalb du diese Therapie/Präventivmaßnahme durchführst.

Du schreibst:
"Ist das eine Frage der Formulierung, wenn ich Werbung mache? "
Nein, du darfst als HPP therapieren.

Du schreibst:
"naturbezogene Kreativ-Erlebnisnachmittage für Kinder mit und ohne Tier"
Dazu muss man nicht HPP sein. Das kann jeder gewerblich anbieten. Wie das ja manche machen, z.B. Kamelreiten am Urlaubsort.

Bitte frage wieder nach, wenn noch etwas unklar ist.


RE: Abrechnung bei Tiergestützter Therapie - Wegwarte - 19.12.2013

Herzlichen Dank für die Antworten. Da eben diese Sparte der Psychotherapie nicht so verbreitet ist, gibt es auch nicht so viele, die man fragen kann.
Aber ich freue mich sehr auf meine kommenden Aufgaben bei die Tiere, Natur und Achtsamkeit ein große Rolle spielen.

Danke nochmal und ich werde mich wieder melden.

Liebe Grüße
wegwarte