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Krankheitsnosoden / begleitende Behandlung von Kinderkrankheiten - Druckversion

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Krankheitsnosoden / begleitende Behandlung von Kinderkrankheiten - monauel - 09.12.2013

Hallo zusammen,

im Rahmen meiner Teilnahme am Block 6 des Homöopathie-Kurses und dem Durcharbeiten des Lernskripts zum Thema Infektionskrankheiten kamen folgende Fragen auf :

1. In der Homöopathieschulung empfiehlt Manfred die Nutzung von Krankheitsnosoden. Im Lernskript zu den Ifkh steht, dass diese nicht genutzt werden dürfen, da es sich um infektiöses Material handelt. Was ist hier rechtlich korrekt ? Ich hatte das Thema bereits im Homöopathiekurs angesprochen, Manfred war sich aber in Bezug auf die aktuelle Rechtslage auch nicht 100%ig sicher....
2. In der Kursbeschreibung zu Block 6 heißt es :"Das Thema Kinderkrankheiten und Impfen soll hier unter homöopathischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Die Homöopathie bietet sich sowohl zur alternativen Prophylaxe wie auch zur begleitenden Behandlung an."
Kinderkrankheiten unterliegen doch nahezu alle dem Behandlungsverbot, so dass hier auch nicht begleitend behandelt werden darf, oder ? Huh

Danke für Eure Hilfe und LG

Mona


RE: Krankheitsnosoden / begleitende Behandlung von Kinderkrankheiten - Monika D - 10.12.2013

Hallo Mona,

noch als Zusatz: beim Einsatz von Nosoden in der Homöopathie bitte nicht vergessen, dass diese immer potenziert sind und normalerweise in Hochpotenzen verabreicht werden (also z.B. C200), womit ja keine Moleküle bzw. krankmachenden Stoffe mehr nachweisbar sind (ab C12 bzw. D23)


RE: Krankheitsnosoden / begleitende Behandlung von Kinderkrankheiten - monauel - 15.12.2013

Hallo,

Hat noch jemand Feedback zu diesem Thema ?

Danke & LG

Mona


RE: Krankheitsnosoden / begleitende Behandlung von Kinderkrankheiten - Horst - 16.12.2013

Moin moin zusammen,
der Vorschlag im Lernskript Ifhk bezog sich auf die Behandlung mit sog. Auto-Nosoden, die der Therapeut vom Patienten entnimmt, potenziert und dann am Patienten wieder anwendet. Entnehmen und aufbereiten des pathologischen Materials ist bei Krankheitserregern gem. §§ 6, 7, und 34 IfsG ein Umgang mit infektiösem Material , was gemäß § 44 IfsG einer gesonderten Erlaubnis bedarf.
Hoch potenzierte Nosoden dürfen vom Heilpraktiker zwar nicht hergestellt werden, er kann sie aber verordnen (unter Beachtung des Behandlungsverbotes gemäß §§ 6, 7, 34 IfsG).
Tschüss
Horst