Medikamente - Applikation in der Praxis - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Medikamente - Applikation in der Praxis (/thread-13120.html) |
Medikamente - Applikation in der Praxis - Silke Uhlendahl - 15.11.2013 Lieber Horst, könntest du hier vielleicht eine aktuelle Übersicht für alle Schüler und Kursteilnehmer erstellen zu Abgabe versus Verabreichung von Medikamenten in der Praxis. Es stellen sich immer wieder Fragen dazu. Zuletzt auch im aktuellen Phytokurs: "dürfen auch Pflanzentinkturen, die selbst hergestellt werden, an Patienten in der Praxis zur oralen Applikation verwendet werden? " Diese Stellungnahme ist ja schon alt: Stellungnahme des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 8.8.2003: Zitat:Die vom Heilpraktiker hergestellten Arzneimittel, die nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sind und die dieser ausschließlich beim Patienten anwendet, unterliegen nicht der Regelungskompetenz des Bundes. Solche Arzneimittel sind herkömmlich Teil der Heilbehandlung, die in ihren Auswirkungen lokal auf den jeweils behandelten Kreis von Patienten begrenzt ist. Für ihre Herstellung ist keine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz erforderlich, sie unterliegen nicht der Zulassungspflicht (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.2.2000 ). Quelle: www.freieheilpraktiker.com Da ich selber nur mit Apotheken hergestellten Medikamenten zur Verwendung am Patienten arbeite, konnte eine 100% rechtssichere Antwort geben. Vielen Dank für deine Hilfe! RE: Medikamente - Applikation in der Praxis - Gini - 08.01.2019 Wie sieht denn die rechtliche Lage jetzt => 2019 dazu aus? Es kommen immer wieder Fragen dazu. Kann wer was dazu sagen? LG Gini |