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Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - Druckversion

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Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - Isolde Richter - 15.05.2013

Gestern im Gesprächskreis machte jemand eine Bemerkung, dass man in NRW nicht mit Bachblüten behandeln darf. Leider standen wichtige andere Themen zum Besprechen an, sodass ich nicht genauer nachfragen konnte.

Was wisst ihr darübern?


RE: Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - Regina Herzog-Visscher - 15.05.2013

Liebe Isolde,

zu dem Thema ist gerade bei BBB Gesetzeskunde unter dem Thema "Bachblüten verkaufen" etwas gesagt worden.

Ich kopiere hier mal nur die Kernaussage herein:


Die Antwort des Gesundheitsamtes war …. Ich zitiere:
„…..der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin (Psychotherapie) darf keine Arzneimittel verordnen.
Er/Sie kann im Rahmen der Therapie Präparate, die nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen, zur Unterstützung empfehlen.
Wenn Sie sich nach Erhalt Ihrer Erlaubnis als Heilpraktikerin (Psychotherapie) niederlassen, erkundigen Sie sich bitte bei der für Ihre Niederlassung zuständigen Behörde“.

....also man darf Smile muss es nur richtig machen Smile

Viele Grüße
Regina



RE: Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - Silke Uhlendahl - 16.05.2013

Guten Morgen Heart

Vor einiger Zeit haben wir das Thema hier (bitte klicken) schon mal besprochen.

Quelle: unser Forum

Und hier (bitte klicken) geht es direkt zum Artikel.

Quelle: www.evk.de

FAZIT: Die Regelung ist etwas "schwammig".

Im Zweifelsfall: das zuständige GA anschreiben und sich bestätigen lassen, dass energetische Mittel empfohlen werden dürfen.

Bei den Bachblüten und anderen Essenzen denke ich dass es auch im Bereich HPP eine sinnvolle Ergänzung sein könnte.

Bei der Homöopathie sehe ich das anders, weil die Mittelfindung auch über Organsymptome und Modalitäten im körperlichen Bereich läuft (dazu habe ich ja auch bereits etwas geschrieben) und eine Kenntnis der Erkrankungsbilder notwendig ist um individuelle Symptome von den typischen Krankheitssymptomen abgrenzen zu können, denn sonst wird man nicht die richtigen Mittel repertorisieren können.






RE: Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - Anne Kristin - 16.05.2013

Hallo und vielen Danke für die tollen info´s, jetzt weiß ich endlich mal bescheid. Arbeite ja schon als BBB (noch ohne Ausbildung ;-) aber geht ja im Oktober los.) Aber wußte nie so recht wie ich das Handhaben darf. Aber jetzt bin ich im Bilde. Big Grin


RE: Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - Horst - 16.05.2013

Hallo Ihr,

zu diesem Thema, da es doch viele interessiert, habe ich ein neues Thread angelegt. Siehe:
Bachblüten-Präparate


Gruß Horst