Heilpraktikerschule Isolde Richter
Sonderregelung für Impfungen in Baden-Württemberg - Druckversion

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Sonderregelung für Impfungen in Baden-Württemberg - mirjamfi - 04.04.2013

Hallo an alle die in Baden-Würtenberg die Prüfung machen:

hier ist wichtig, dass es hier eine Sonderregelung für öffentlich empfohlene Schutzimpfung zusätzlich zur Empfehlung des RKI gibt:

http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Netzwerke/Infektionsfrei/Gesundheitsdienst/Vorsorge/Impfungen/Seiten/Impfempfehlung-des-Sozialministeriums-Baden-Wuerttemberg-vom-13.11.2001.aspx

Hauptseite:www.gesundheitsamt-bw.de

2. Folgende Sonderregelungen werden für Baden-Württemberg getroffen:
- Frühsommermeningoenzephalitis (FSME): Diese Impfung wird ohne geographische Einschränkung empfohlen. Im Übrigen finden die Empfehlungen der STIKO Anwendung.
- Hepatitis B: Diese Impfung wird ohne Einschränkung empfohlen.
- Influenza: Diese Impfung wird ohne Einschränkung empfohlen.

Lg Mirjam

P.S Ich habe gerade in der Behörde angerufen, die Bestimmung ist noch gültig, obwohl es von 2007 ist


RE: Sonderregelung für Impfungen in Baden-Württemberg - MartinaKirchner - 04.04.2013

Hallo Mirjam,

danke für's Teilen.