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*** Schriftliche Prüfungsfragen Heilpraktiker Psychotherapie *** - Druckversion

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RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - werner - 11.09.2011

Einige Fragen müssen erlaubt sein,einmal pro Nacht?Wie alt ist der Beischläfer? Worüber bekagt sich dieser Blödmann?Und wo gibt es solche Partnerinnen?Big Grin


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Lach-Yoga-Trainer - 11.09.2011

hahahahahahahaha:-):-):-).................köstlich Werner! Du bist der BESTE!!!!


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - ☼ Sybille Disse - 11.09.2011

*unterm Tisch lieg vor Lachen*

rofl rofl rofl


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Lach-Yoga-Trainer - 12.09.2011

Antwort e könnte zutreffen!


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Lilia - 12.09.2011

entweder e oder keine (bzw. andere Gründe). aber eine Antwort muss ja gewählt werden


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - werner - 12.09.2011

Wenn die Frage wirklich ernst gemeint ist kommt in Frage Diabetes mellitus=das ist eine klassische Antwort und kannst Du überall lesen,sowie die Einnahme von Neurolebtika.
Antwort 2 und 5 ist "A".


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Lilia - 12.09.2011

hm, Ablehnung durch die Partnerin klingt komisch. ich meine, beinflußt das seine etwas geminderte Potenz?
dann ist auch die Antwort 4 nicht ganz klar. Könnte er bei einer depressiven Verstimmung das erste mal jede Nacht?
wenn diese Überlegungen in die richtige Richtung gehen, dann ist vielleicht die Antwort d richtig.


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Antje - 13.09.2011

Ich würde auch E nehmen.

LG
Antje


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - werner - 13.09.2011

Also ich versuche mich noch einmal zu Antworten:
1) Ablehnung durch die Partnerin-ist Quatsch sie würde sonst auch das erste Mal nicht zulassen.
2) Diabetes-ja ist möglich durch Absterben der feinen Nervenbahnen und Veränderungen an den Gefäßen.
3) Refraktärzeit hat mit dem Auslösen des Aktionspotenzials und den Reizen auf die Nervenzellen zu tun.Aber gibt es dann einen ersten G.V.?
4)Depressive Verstimmung-Warum sollte die nach einem G.V. eintreten?Bei den meisten Menschen stellt sich eine Zufriedenheitsstimmung ein,es sei denn eine befriedigende Vereinigung fand nicht statt!
5) Neuroleptika-Ja kann sein.


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Sandra L - 13.09.2011

(13.09.2011, 12:41)wernerbergner schrieb: Also ich versuche mich noch einmal zu Antworten:
1) Ablehnung durch die Partnerin-ist Quatsch sie würde sonst auch das erste Mal nicht zulassen.

vielleicht hat sie ja nur auf das 2. mal keine Lust.......


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - werner - 13.09.2011

Das kann sein,aber es hies doch das sonst ein zweites oder "drittes mal" stattfand!!

Hat nun die Partnerin gewechselt?

Aus meiner Jugend ist mir noch in Erinnerung,dass Frauen öfter als Männer,das heißt auch mehrmals können!
Allerdings kann ich auch irren und das nur eine Verklärung der Vergangenheit ist.

Auch als Gnade des Vergessens benannt.


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Sandra L - 13.09.2011

(13.09.2011, 13:00)wernerbergner schrieb: Das kann sein,aber es hies doch das sonst ein zweites oder "drittes mal" stattfand!!

Stimmt.....hast du recht Smile
Bin ja mal auf die Lösung gespannt, damit man dem armen Mann helfen kann.


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - ☼ Sybille Disse - 13.09.2011

Hallo Ihr Leben,
Antwort E ist richtig.
Eine genauere Aussage läßt sich jedoch ohne körperliche und psychische Untersuchung nicht machen.

Gut gelöst Heart

Dann hier eine neue Frage:

Welche Aussagen über sexuelle Störungen treffen zu?
1) Masturbation mit Überwertigkeit gegenüber dem normalen sexuellen Vorgang kann in Einzelfällen den Charakter einer sexuellen Störung bekommen.
2) Pathologisches, heimliches - sexuell motiviertes - Beobachten des sexuellen Vollzuges anderer bezeichnet man als Voyeurismus.
3) Unter Nekrophilie versteht man die sexuell motivierte Lust am Töten.

a) nur 1 ist richtig.
b) nur 1 und 2 sind richtig.
c) nur 1 und 3 sind richtig.
d) nur 2 und 3 sind richtig.
e) 1-3) alle sind richtig

Viel Spaß beim Lösen Big Grin


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - karinj - 13.09.2011

Antwort: B

Nekrophilie fällt in Deutschland unter Störung der Totenruhe.


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Lilia - 13.09.2011

gibt es einen Begriff für "die sexuell motivierte Lust am Töten"?


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Lach-Yoga-Trainer - 13.09.2011

Antwort B


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - markusku - 13.09.2011

Hallo !

Ja, die "Fachbezeichnung" für eine sexuell motivierte Tötung nennt man MORD.
Um Mörder zu sein, muß man sich qualifizieren:
einen ANDEREN Menschen töten aus folgenden Grund/Gründen:
- Habgier
- um eine andere Straftat zu vertuschen oder zu ermöglichen
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebes
- niedrige Beweggründe

Der bekannte Taximörder ist nekrophil. Er verging sich an Leichen, bzw. an vermeintlichen Leichen. Der Knackpunkt (juristisch) ist der das er selber Menschen tötete und sich an Ihnen anschließend verging. DAS ist ganz klar ein MORD (lebenslänglich).


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - karinj - 13.09.2011

Ich glaub das war der Sadist?


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Sandra L - 13.09.2011

Ich nehm B
nekros = Toter
Philia = Zuneigung

das ist die Lust an Toten, nicht die Lust am Töten

Also die Lust an Toten


RE: Schriftliche Prüfungsfragen Psychotherapie - Lilia - 13.09.2011

(13.09.2011, 16:21)markuskugler schrieb: Hallo !

Ja, die "Fachbezeichnung" für eine sexuell motivierte Tötung nennt man MORD.
Um Mörder zu sein, muß man sich qualifizieren:
einen ANDEREN Menschen töten aus folgenden Grund/Gründen:
- Habgier
- um eine andere Straftat zu vertuschen oder zu ermöglichen
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebes
- niedrige Beweggründe

Der bekannte Taximörder ist nekrophil. Er verging sich an Leichen, bzw. an vermeintlichen Leichen. Der Knackpunkt (juristisch) ist der das er selber Menschen tötete und sich an Ihnen anschließend verging. DAS ist ganz klar ein MORD (lebenslänglich).
ahso,
danke.
ich dachte, vielleicht gibt es noch einen anderen spezifischen Begriff für
ist aber nicht unbedigt das HPA relevantes Wissen Confused