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Ärztliches Attest für die Prüfung - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Heilpraktikerausbildung: Prüfungsvorbereitungskurs (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-636.html) +---- Forum: Alles rund um die Prüfung (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-19.html) +----- Forum: Prüfungs-Talk HPA (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-213.html) +----- Thema: Ärztliches Attest für die Prüfung (/thread-4508.html) Seiten:
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RE: Ärztliches Attest für die Prüfung - PetraR - 04.02.2011 Werner,da hast du uneingeschränkt recht .Ich kann mir auch nicht vorstellen,dass wenn soetwas von einem angehendem Arzt bekannt wird,der eine Zulassung bekommt.Und wir als HP haben halt nur so die Möglichkeit dem Gesundheitsamt zu bekunden,dass mit uns alles ok ist und dass,wenn wir die Überprüfung schaffen,den Beruf auch ausüben dürfen.. Viele HPA gehen in keine Schule,wo einLehrer mal hinterfragt,warum sich jemadn seltsam verhält oder ,ich sag es mal krass,ständig eine Fahne hat. Und was die Politiker angeht..............tja...........das Auswahlverfahren muss sicherlich erst noch entwickelt werden ![]() RE: Ärztliches Attest für die Prüfung - Caia - 04.02.2011 (04.02.2011, 16:50)JessicaB schrieb: Mal ne dumme Frage..warum muss man als Heilpraktiker eigentlich nachweisen,dass man geistig und körperlich in der Lage ist den Berauf auszuüben und KEIN Medizinstudent oder Psychologiestudent muss das tun,obwohl die teilweise mehr dürfen (grad die Mediziner) ????? Das stimmt so nicht! Um eine Approbation, also die Erlaubnis, den Beruf auszuüben, muß man auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen - neben einem polizeilichen Führungszeugnis, Lebenslauf, Prüfungzeugnissen und und und. RE: Ärztliches Attest für die Prüfung - Antje - 04.02.2011 Und die Approbation kann auch entzogen werden oder ruhen wenn man sich daneben benimmt. Es ist also nicht so, dass sich Mediziner alles erlauben können im Gegensatz zum HP. LG Antje RE: Ärztliches Attest für die Prüfung - Caia - 04.02.2011 (04.02.2011, 20:13)Antje schrieb: Und die Approbation kann auch entzogen werden oder ruhen wenn man sich daneben benimmt. Na, dann muß ich mich ja doch besser benehmen hier.... ![]() RE: Ärztliches Attest für die Prüfung - Antje - 04.02.2011 Jaja, du gehörst da auch zu den Gefährdeten. ![]() Als Apothekerin kann man sich da sicher auch nicht allzuviel leisten, oder? LG Antje RE: Ärztliches Attest für die Prüfung - Caia - 04.02.2011 Naja, zu schnell fahren darf ich halt schon noch... Aber dann hört es auch schon auf... RE: Ärztliches Attest für die Prüfung - Alexandra N. - 15.03.2011 Gibt es eigentlich Vorschriften, welcher Arzt das Attest unterschreiben muss? Ich hab es jetzt bei meinem Hausarzt unterschreiben lassen. Aber hätte man nicht auch einfach zum HNO Arzt oder zum Kinderarzt des Sohnes/Tochter gehen können? Wichtig ist doch nur, dass der einen für tauglich hält, oder? |