04.03.2012, 22:24
04.03.2012, 23:45
Nein,das es sich um ein sehr schweres Krankheitsbild( Schüttelfrost, Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Tachykardie etc.) handelt bei dem verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen. Der Patient muss an den Arzt überwiesen werden.
LG Gabi
LG Gabi
kleine elfe
04.03.2012, 23:48
und was ist mit der atypischen?
04.03.2012, 23:49
wir dürfen aber begleitend behandeln, wenn kein Behandlungsverbot besteht. wie z. B. bei Ornithose oder Q- Fieber
Wenn nur schon der Verdacht besteht, dass eine Bronchitis zu einer Pneumonie werden kann muss ich überweisen. auch wenn sich nach 2 Wochen Behandlung keine Besserung zeigt bei Verdacht auf Bronchitis.
Die Gefahr ist einfach zu groß,das der Patient durch mein Versäumnis ihn zu überweisen dauerhaft Schaden nimmt oder sogar stirbt.
LG Gabi
Wenn nur schon der Verdacht besteht, dass eine Bronchitis zu einer Pneumonie werden kann muss ich überweisen. auch wenn sich nach 2 Wochen Behandlung keine Besserung zeigt bei Verdacht auf Bronchitis.
Die Gefahr ist einfach zu groß,das der Patient durch mein Versäumnis ihn zu überweisen dauerhaft Schaden nimmt oder sogar stirbt.
LG Gabi
05.03.2012, 08:14
Es gilt unter Umständen kein generelles Behandlungsverbot, aber aufgrund unserer Sorgfaltspflicht und wegen der schwere der Erkrankung müssen wir überweisen.
Wenn dann kein Behandlungsverbot besteht dürfen wir begleitend behandeln.
Wenn dann kein Behandlungsverbot besteht dürfen wir begleitend behandeln.