Hallo
Muss ich eigentlich die Erreger aus Paragraf 7 können oder "reicht" es auch, wenn ich die Krankheiten dazu aufzählen kann?
Liebe Alexandra,
heute ich Dein Glückstag:
Du brauchst nur die Erkrankungen zu kennen!!!
Kleiner Nachsatz:
Die wichtigen Erreger bekommst Du es so ganz nebenbei mit.
Na das ist ja mal super! Da freue ich mich aber, denn einen Teil der Erreger kann ich nicht mal aussprechen.
Ich glaube, das erleichtert viele........ein entspanntes "Zum Glück!" geht hier durchs Forum.
Aber die bekanntesten bekommt man ja wirklich mit, das die Masern durch das Maservirus übertragen werden kann ich mir gut merken und weiß zum Glück auch, wie es ausgesprochen wird.
Liebe Sandra,
das ist ja schon mal ein Anfang!!!
Und ... wie sieht es mit dem Windpockenerreger aus???
Windpocken werden auch von Viren ausgelöst, von Varizellen, oder vom Varizella-Zoster-Virus (oder so ähnlich......Windpocken hab ich jetzt noch nicht durchgenommen )
Stehen aber nicht in Paragraph 7, sind also nicht meldepflichtig, aber den Erreger bekommt man auch so nebenbei mal mit.......zu hören meine ich.
... nur damit das nicht so stehen bleibt: Natürlich stehen Varizellen in §6 und das Varizellen-Zoster-Virus in § 7 ... also meldepflichtig und behandlungsverbotsbelegt ... wobei ich mich frage, ob das mein Hausarzt eigentlich weiß? Kann mir nicht vorstellen, dass der was gemeldet hat.
Was passiert eigentlich nach einer namentlichen Meldung?
Hallo Dieter,
diese Beitraege sind aus 8|2011da standen die Windpocken und auch der Erreger nicht in §§6 und 7.Das Behandlungsverbot stuezte sich auf IfsG. §§24 und 34.In verschiedenen Bundeslaendern gab es nach §15 gesonderte Meldepflichten.