Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Kortisol und Adrenalin können einmalig als Notfallmedikament eingesetzt werden.
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Wir haben im Forum schon öfter darüber gesprochen.
Ab 1.3.11 ist es nun vermutlich so weit:
(Es ist noch keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt, also noch nicht in Kraft). Es sind auch noch bestimmte Dinge ungeklärt.

Die Verschreibungspflicht für das Glukokortikoid (Dexamethason) und für Adrenalin (Epinephrin) wird zur einmaligen Anwendung als Notfallmedikament aufgehoben.
Der HP kann es dann zur einmaligen Anwendung nach Neutraltherapie bei anaphylaktischen Reaktionen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes einsetzen.

Wenn Genaueres bekannt ist, gibt es noch detailliertere Infos dazu.
Liebe Elke,
ich würde die Frage gerne bis nach dem 1.3. zurückstellen. Es ändert sich dadurch einiges und das Skript "Schock" muss in einigen Bereichen aktualisiert werden.
Oje, jetzt bin ich gerade fast mit dem Skript Schock fertig!

Schreibst Du die Änderungen dann wieder auf Deine Homepage?
Klar doch, liebe Daniela Smile

Und "Willlkommen im Klub" - kaum denkt man: "Ich weiß was", stellt man fest, dass es schon wieder veraltet ist.
Der Wissenszuwachs in der Medizin ist enorm und durch die neuen Medien schnellstens verbreitet. Früher dauerte es ca. 10 Jahre bis eine neue Erkenntnis sich auch in den Lehrbüchern durchgängig niedergeschlagen hat.

Andererseits so bleibt man geistig fit.
Und mach es doch wie ich: Jeden Tag mindestens eine seiner Lieblingshypothesen durch eine neue ersetzen. Dann freust Du Dich über jede Änderung, weil Du damit schon mal Dein Tagespensum erfüllen konntest. Big Grin
(17.02.2011, 14:57)Isolde Richter schrieb: [ -> ]Klar doch, liebe Daniela Smile

Und "Willlkommen im Klub" - kaum denkt man: "Ich weiß was", stellt man fest, dass es schon wieder veraltet ist.
Der Wissenszuwachs in der Medizin ist enorm und durch die neuen Medien schnellstens verbreitet. Früher dauerte es ca. 10 Jahre bis eine neue Erkenntnis sich auch in den Lehrbüchern durchgängig niedergeschlagen hat.

Andererseits so bleibt man geistig fit.
Und mach es doch wie ich: Jeden Tag mindestens eine seiner Lieblingshypothesen durch eine neue ersetzen. Dann freust Du Dich über jede Änderung, weil Du damit schon mal Dein Tagespensum erfüllen konntest. Big Grin

Bei Dir fehlen einem manchmal wirklich die Worte.... [Bild: c035.gif]
Das ist wirklich interessant, besonders weil ich grade gestern eine Reanimationsfortbildung hatte.

Mich würde interessieren wieviel mg Dexa/Adrenalin ich dann spritzen darf....

LG Eveline
Ich bin auch gerade beim Script SCHOCK und denke, ich werde es erst mal ruhen lassen, bis die ganzen Neuerungen in vollem Umfang bekannt sind! Angel

Zu Wiederholen gibt es ja jede Menge.....!Big Grin

Mich würde aber auch interessieren, wo ich denn die Medikamente herbekomme falls ich jemals HP werde bzw. irgendwann bin? Gibt es die dann einfach so in der Apotheke für mich als HP oder muß ich mir die von einem Arzt verschreiben lassen?Huh

GLG, Steffi
(18.02.2011, 23:32)Steffi schrieb: [ -> ]Mich würde aber auch interessieren, wo ich denn die Medikamente herbekomme falls ich jemals HP werde bzw. irgendwann bin? Gibt es die dann einfach so in der Apotheke für mich als HP oder muß ich mir die von einem Arzt verschreiben lassen?Huh

Liebe Steffi,
das ist z.B. ein Punkt, der noch nicht geklärt ist - und es ist auch noch nicht geklärt, was mache ich, wenn ein Patient eine Anaphylaxie z.B. nach der Verabreichung eines Vitaminpräparates erhält???
Im Moment steht ja ausdrücklich dabei "nach Neuraltherapie".
Jetzt heißt es, abwarten!
Hallo Ihr Lieben!

Habe gerade den neuen Newsletter vom BDH bekommen, da steht folgende Meldung drin:


Nach Redaktionsschluss:
Notfallpaket für Heilpraktiker

Seit dem 1. März. 2011 sind

* Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) und
* Epinephrin-Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

aus der Verschreibungspflicht entlassen worden und stehen Heilpraktikern für die gennante Anwendung zur Verfügung.

Inzwischen ist auch geklärt, wie die Abgabe durch den Apotheker zu erfolgen hat:

Unter Vorlage Ihrer „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und des Personalausweises sowie unter Nennung des Anwendungszweckes (für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie) können Sie (nur) persönlich diese Arzneimittel erwerben.

Jetzt weiß ich wenigstens wo ich die Mittelchen herbekomme, wenn es denn mal soweit ist.....!Wink

GLG, Steffi
Danke, liebe Steffi,
dass Du diese wichtige Info so prompt eingestellt hast. Heart