Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Rechte und Pflichten eines HP
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Hallo Ihr,

in vielen HP-Prüfungen wird nach den Rechten und Pflichten eines Heilpraktikers gefragt.

Dachte wir könnten eine wuuuuuuuuunderschöne Zusammenfassung über dieses prüfungsrelevante Thema zusammenstellen Big Grin

Zusammenfassung

Alle Pflichten eines Heilpraktikers

1. Berufspflicht

Heilpraktiker verpflichten sich ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Bei ihren Patienten wenden sie stets solche Heilmethoden an, die möglichst einfach und kostengünstig zu einem Heilerfolg oder zur Linderung der Krankheit führen können.

Heilpraktiker müssen die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften beachten. Soweit ihnen gesetzlich die Untersuchung oder Behandlung einzelner Leiden und Krankheiten sowie andere Tätigkeiten untersagt sind, sind diese Beschränkungen unbedingt zu beachten.

So jetzt seid ihr dran Tongue Welche Pflichten fallen Euch noch ein........

Viel Spass Eure Steffi Heart
2. Schweigepflicht

ein HP darf keine personenbezogene Daten über seinen Patienten weitergeben, jede Weitergabe muss vom Patient schriftlich genehmigt werden
3. Dokumentationspflicht:

wir müssen alles genauestens dokumentieren: Diagnose und Therapie und auch die Maßnahmen die wir zur Aufklärung des Patienten genutzt haben, also wenn man ihn vor einer Injektion z.B. über die möglichen Risiken informiert hat.
Sorgfaltspflicht:

Der HP muss bei der Diagnose und Therapie Sorgfalt walten lassen. Außerdem besagt die Sorgfaltspflicht, dass der HP sich seiner Kompetenzen bewusst sein muss und entsprechend handeln muss.
AUFKLÄRUNGSPFLICHT:

Der Patient ist verantwortlicher Partner und nicht erduldendes Objekt und ist über die Behandlungsart, voraussichtliche Dauer, Risiken und Nebenwirkungen, sowie voraussichtliche Kosten zu informieren.
Ergänzung zur Berufspflicht:

Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen.

Ansonsten ist ja eine Gefahr für die Volksgesundheit... Wink
Schon eingefügt Meike Heart

Steffi
Das HP hat Meldepflicht

Bei Verdacht,Erkrankung und Tod einer in §6 aufgeführten Erkrankung oder einem dort auf geführtem Zustand muss der HP dem Gesundheitsamt dieses unverzüglich melden.
er darf nur Geräte mit CE Kennzeichen verwenden
er ist zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Desinfektion u. Sterilisation verpflichtet
er hat eine Fortbildungspflicht
Der Heilpraktiker muss sich den Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst sein.
Zusammenfassung

Alle Pflichten eines Heilpraktikers

1. Berufspflicht

Heilpraktiker verpflichten sich ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Bei ihren Patienten wenden sie stets solche Heilmethoden an, die möglichst einfach und kostengünstig zu einem Heilerfolg oder zur Linderung der Krankheit führen können.

Heilpraktiker müssen die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften beachten. Soweit ihnen gesetzlich die Untersuchung oder Behandlung einzelner Leiden und Krankheiten sowie andere Tätigkeiten untersagt sind, sind diese Beschränkungen unbedingt zu beachten.

Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen.

Ansonsten ist ja eine Gefahr für die Volksgesundheit

2. Schweigepflicht

ein HP darf keine personenbezogene Daten über seinen Patienten weitergeben, jede Weitergabe muss vom Patient schriftlich genehmigt werden

3. Dokumentationspflicht:

wir müssen alles genauestens dokumentieren: Diagnose und Therapie und auch die Maßnahmen die wir zur Aufklärung des Patienten genutzt haben, also wenn man ihn vor einer Injektion z.B. über die möglichen Risiken informiert hat.

4. Sorgfaltspflicht:

Der HP muss bei der Diagnose und Therapie Sorgfalt walten lassen. Außerdem besagt die Sorgfaltspflicht, dass der HP sich seiner Kompetenzen bewusst sein muss und entsprechend handeln muss.

5. AUFKLÄRUNGSPFLICHT:

Der Patient ist verantwortlicher Partner und nicht erduldendes Objekt und ist über die Behandlungsart, voraussichtliche Dauer, Risiken und Nebenwirkungen, sowie voraussichtliche Kosten zu informieren.

Der HP hat Meldepflicht

Bei Verdacht,Erkrankung und Tod einer in §6 aufgeführten Erkrankung oder einem dort auf geführtem Zustand muss der HP dem Gesundheitsamt dieses unverzüglich melden.

er darf nur Geräte mit CE Kennzeichen verwenden

er ist zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Desinfektion u. Sterilisation verpflichtet

er hat eine Fortbildungspflicht

aus der Berufsordnung für HP=BOH von 1992:

1. Der Heilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind nach ihren Satzungen verpflichtet, fachliche Fortbildung anzubieten.
2. Die Verbände geben Fortbildungsnachweise aus. 3. Fortbildungsnachweise und auch Fachkundenachweise für besondere Fachdisziplinen können nur anerkannt werden, wenn sie von einem Berufsverband oder von durch ihn anerkannte Institutionen ausgestellt sind.

Haftpflicht:

Der Heilpraktiker hat einer Haftpflicht genüge zu tun und muss sich gegenüber Risiken, die bei der Berufsausübung auftreten können, absichern.

Weiter so Heart

Steffi
er hat eine Fortbildungspflicht Könnt ihr dazu noch etwas schreiben.

aus der Berufsordnung für HP=BOH von 1992:

1. Der Heilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind nach ihren Satzungen verpflichtet, fachliche Fortbildung anzubieten.
2. Die Verbände geben Fortbildungsnachweise aus. 3. Fortbildungsnachweise und auch Fachkundenachweise für besondere Fachdisziplinen können nur anerkannt werden, wenn sie von einem Berufsverband oder von durch ihn anerkannte Institutionen ausgestellt sind.
Danke Anna (schöner Name! Meine Tochter heisst auch so Heart)

Steffi
Haftpflicht:

Der Heilpraktiker hat einer Haftpflicht genüge zu tun und muss sich gegenüber Risiken, die bei der Berufsausübung auftreten können, absichern.
Danke Petra KussKussKuss

werde es oben eintragen!

Steffi
Ich muss hier nun aber gestehen,dass ich so gar keine weiteren Pflichten mehr wüssteBlushdenn die wesentlichen sind ja genannt worden,oder???

Ich hätte da nur noch einen Übergang von Recht und Pflicht zu bieten

Ein HP hat die Pflicht einen Patienten abzulehen,wenn dieser an einen Erkrankung mit Behandlungsverbot leidet oder er mit einer Behandlich seine Sorgfaltspficht verletzt.
Und er hat das Recht einen Patienten abzulehnen,wenn sich im ersten Kontakt heruasstellt,dass er nicht die Möglichkeit hat ihn zu behandeln oder er eine Antipathie gegen diesen entwickelt,die eine erfolgreiche Zusammenarbeit ausschliesst
Zusammenfassung

Alle Pflichten eines Heilpraktikers

1. Berufspflicht

Heilpraktiker verpflichten sich ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Bei ihren Patienten wenden sie stets solche Heilmethoden an, die möglichst einfach und kostengünstig zu einem Heilerfolg oder zur Linderung der Krankheit führen können.

Heilpraktiker müssen die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften beachten. Soweit ihnen gesetzlich die Untersuchung oder Behandlung einzelner Leiden und Krankheiten sowie andere Tätigkeiten untersagt sind, sind diese Beschränkungen unbedingt zu beachten.

Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen.

Ansonsten ist ja eine Gefahr für die Volksgesundheit

2. Schweigepflicht

ein HP darf keine personenbezogene Daten über seinen Patienten weitergeben, jede Weitergabe muss vom Patient schriftlich genehmigt werden

3. Dokumentationspflicht:

wir müssen alles genauestens dokumentieren: Diagnose und Therapie und auch die Maßnahmen die wir zur Aufklärung des Patienten genutzt haben, also wenn man ihn vor einer Injektion z.B. über die möglichen Risiken informiert hat.

4. Sorgfaltspflicht:

Der HP muss bei der Diagnose und Therapie Sorgfalt walten lassen. Außerdem besagt die Sorgfaltspflicht, dass der HP sich seiner Kompetenzen bewusst sein muss und entsprechend handeln muss.

5. AUFKLÄRUNGSPFLICHT:

Der Patient ist verantwortlicher Partner und nicht erduldendes Objekt und ist über die Behandlungsart, voraussichtliche Dauer, Risiken und Nebenwirkungen, sowie voraussichtliche Kosten zu informieren.

6. Der HP hat Meldepflicht

Bei Verdacht,Erkrankung und Tod einer in §6 aufgeführten Erkrankung oder einem dort auf geführtem Zustand muss der HP dem Gesundheitsamt dieses unverzüglich melden.

7. er darf nur Geräte mit CE Kennzeichen verwenden

8. er ist zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Desinfektion u. Sterilisation verpflichtet

9. er hat eine Fortbildungspflicht

aus der Berufsordnung für HP=BOH von 1992:

1. Der Heilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind nach ihren Satzungen verpflichtet, fachliche Fortbildung anzubieten.
2. Die Verbände geben Fortbildungsnachweise aus. 3. Fortbildungsnachweise und auch Fachkundenachweise für besondere Fachdisziplinen können nur anerkannt werden, wenn sie von einem Berufsverband oder von durch ihn anerkannte Institutionen ausgestellt sind.

10. Haftpflicht:

Der Heilpraktiker hat einer Haftpflicht genüge zu tun und muss sich gegenüber Risiken, die bei der Berufsausübung auftreten können, absichern.

Da gibt es noch mehr. Welche Pflichten hat denn der HP bei Praxisgründung?

Welche bei Einstellung von Personal?

Ihr seid soooooooo gut, gebt nicht auf. Die Liste geht später noch weiter. Dann werden wir die Verbote noch dazunehmen Big Grin

Eure Steffi
Ich hoffe mal,du willst nun darauf hinaus,dass der Heilpraktiker seine Praxis beim Finanzamt und Gesundhaitsamt anmelden muss???
Ja, und wie sieht es mit dem Schild aus oder mit Werbung?

LG Steffi
Puh,ich glaube die Größe sollte 30 mal 50 sein,bin aber nicht sicher Confused
Auf dem Schild sollte stehen:

Name
Heilpraktiker
Sprechzeiten
3 Therapieverfahren
Telefonnummer
evtl Stockwerk

Werbung darf der HP natürlich.Er darf Anzeigen schalten und auch in Form von Flyern.Zeitungsanzeigen wegen Praxiseröffnung,Urlaub oder Änderungen/umzug dürfen geschaltet werden
Seiten: 1 2