Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Epipen - Wann darf/sollte/muss er in der Praxis sein?
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Hallo zusammen!

Leider höre ich immer wieder verschiedene Aussagen über das Vorhandensein eines Epipens in der Praxis. Meines Wissens nach darf ihn nur ein HP in der Apotheke (ist ja eigentlich verschreibungspflichtig) bekommen, wenn er mit Neuraltherapie in seiner Praxis arbeitet.

Was ist mit den HP, die andere Therapieverfahren anbieten, die ggf. mit allergischen Reaktionen einhergehenden (versch. Injektionen, Blutegel, etc.)?

Ich arbeite mit Blutegeln und habe "nur" Tavegil als Injektion für den Fall der Fälle vorrätig.

Es wäre toll, wenn jemand "rechtlich einwandfreie" Infos zu dem Thema hat.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Sabine
Liebe Sabine,
das Notfallpaket, das der HP über die Apotheke beziehen kann, wird ausdrücklich für Neuralttherapie abgegeben. Hier ein kurzer Auszug aus dem aktuellen Skript "Gesetzeskunde":

Wenn Heilpraktiker Neuraltherapie durchführen, so können sie unter Vorlage ihrer „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und des Personalausweises sowie unter Nennung des Anwendungszweckes (für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie), die dafür notwendigen Arzneimittel (nur) persönlich in der Apotheke erwerben.

Dazu wurden ausdrücklich aus der Verschreibungspflicht entnommen:
Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) und Epinephrin-Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Diese beiden Medikamente können Sie aus der Apotheke beziehen. Allerdings können Sie dies nur persönlich und unter Vorlage Ihrer Heilpraktikererlaubnis, des Personalausweises und durch Nennung des Anwendungszweckes, das ist die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie.
Liebe Isolde!

Herzlichen Dank für die ausführliche und eindeutige Antwort.

Viele liebe Grüße in den Schwarzwald,

Sabine