Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Befristung Unterbringung
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Hallo Savina,

ich habe eine Frage. In 2 unterschiedlichen Übungsprüfungen sind zwei verschiedene Antworten richtig:


Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Landesrecht (z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) ist zeitlich nicht befristet
    
Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Landesrecht (z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) ist zeitlich befristet.

was ist denn jetzt richtig?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße Stefanie