28.04.2022, 14:40
Es ist eine wichtige Frage, ob ein HPP nicht-verschreibungspflichtige und damit auch homöopathische Mittel verordnen darf.
Die meisten Bundesländer beantworten diese Fragen mit NEIN.
Die Begründung aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.1993 (AZ: 3 C 34.90, NJW 1993, S. 2395) lautet zusammengefasst:
Da der HPP in der Überprüfung keine Kenntnisse im Bereich der Anatomie, Physiologie, Pathologie und der ARZNEIMITTELKUNDE nachweisen muss, darf er auch keine Arzneimittel verordnen.
Die meisten Bundesländer beantworten diese Fragen mit NEIN.
Die Begründung aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.1993 (AZ: 3 C 34.90, NJW 1993, S. 2395) lautet zusammengefasst:
Da der HPP in der Überprüfung keine Kenntnisse im Bereich der Anatomie, Physiologie, Pathologie und der ARZNEIMITTELKUNDE nachweisen muss, darf er auch keine Arzneimittel verordnen.