Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Finanzamt
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Liebe Gudrun Nebel, da ich erst einmal langsam neben meinem Hauptberuf als Beraterin tätig werden möchte (1 bis 2 Stunden in der Woche) ,wäre meine Frage, ob ich dies auch als Selbstständiger ehrenamtlich , oder als Übungsleiterpauschale beim Finanzamt angeben kann. Oder gibt es eine andere Möglichkeit bei so wenigen Wochenstunden?LG
Liebe Tonia  Heart

wenn Du ehrenamtlich tätig als Übungsleiter tätig wirst, dann kannst Du sicherlich mit den geltenden Steuerpauschalen zu Recht kommen.
Wenn Du aber als Selbständige arbeitest, bist Du Unternehmer und damit steuerpflichtig.