Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis
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Hallo zusammen,

darf ich als Heilpraktikerin nach dem Hufelandverzeichnis abrechnen? 

Liebe Grüße,
Lena
Wir haben das im Kurs ja besprochen,

das Hufelandverzeichnis ist nach GOÄ ausgerichtet. Es ist kein GeBüH Verzeichnis.

Es bedeutet nur: in der Leistungszusage sind die dort erwähnten Therapierichtungen inkludiert.