09.06.2021, 07:43
Hallo an Alle,
ich brauche ganz dringend eine Aussage zum Thema HWG.
Mein Praxis-Vermieter bietet für seine Bewohner ein mal im Quartal eine Mieterzeitschrift an, in der neue geschäftliche Mieter vorgestellt werden.
Darf ich folgende Formulierung verwenden?
"Für das zur Zeit sehr wichtige Behandlungsspektrum der Long-Post-COVID-Beschwerden sowie zur Impfvorbereitung und -begleitung
hat sie sich besondere Kenntnisse angeeignet."
...aber eigentlich sage ich ja nur, dass Kenntnisse angeeignet wurden. Oder kann man da trotzdem einen Strick daraus drehen?????
Da das redaktionell noch über einige Tische gehen muss drängt die Zeit, denn ich müsste heute noch meinen Artikel abgeben.
Liebe fragende Grüße
Silke
ich brauche ganz dringend eine Aussage zum Thema HWG.
Mein Praxis-Vermieter bietet für seine Bewohner ein mal im Quartal eine Mieterzeitschrift an, in der neue geschäftliche Mieter vorgestellt werden.
Darf ich folgende Formulierung verwenden?
"Für das zur Zeit sehr wichtige Behandlungsspektrum der Long-Post-COVID-Beschwerden sowie zur Impfvorbereitung und -begleitung
hat sie sich besondere Kenntnisse angeeignet."
...aber eigentlich sage ich ja nur, dass Kenntnisse angeeignet wurden. Oder kann man da trotzdem einen Strick daraus drehen?????
Da das redaktionell noch über einige Tische gehen muss drängt die Zeit, denn ich müsste heute noch meinen Artikel abgeben.
Liebe fragende Grüße
Silke