Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Atemtherapeutische Behandlungsverfahren 20.1
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo Silke, 

Ich schaue mir gerade den Abrechnungskurs in der Aufzeichnung an, und habe eine Frage in Bezug auf die 20er Ziffern. 
Ich behandel Schwerpunktmäßig in der Praxis mit Bioresonanztherapie, kann ich bei einem Allergiker, der Schwierigkeiten mit der Atmung hat, was aber definitiv noch kein allergisches Asthma ist auch die 20.1 abrechnen wenn ich ihm Atemtechniken zeige? Oder muss eine "schimmere Diagnose" wie z.B. Asthma oder COPD etc. vorhanden sein, damit solch eine Ziffer von den KK anerkannt wird? 
Ich selbst bin gelernte Physiotherapeutin und Atemtherapie war ein Ausbildungsfach bei uns. 

Viele Grüße 
Pia
Du darfst die Atemtherapie abrechnen, wenn du sie einsetzt.

Wenn du noch mehr Details wissen möchtet: stelle bitte deine Frage im internen Kursbereich.