Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Gewerbeanmeldung als ER/GB
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Hallo, ich bin es schon wieder..
Ich habe gerade gelesen, dass ein Gesundheitsberater zu den freien Berufen zählt..stimmt das? Ist dann nur eine Gewerbeanmeldung nötig, wenn ich etwas verkaufen möchte?
Wenn doch, habe ich eine Frage zum ausfüllen des Gewerbescheins. Wie formuliert man am besten die auszuführende Tätigkeit als Ernährungsberater /Gesundheitsberater? Hat da jemand schon Erfahrungen mit? Im Netz finde ich einfach keine Hinweise dazu.

lg
Sandra
Hallo Sandra,
dass ein GB zu den freien Berufen zählt ist mir nicht bekannt. Berater zählen im Regelfall nicht zu den Katalogberufen, hier gibt es allerdings unterschiedliche Einschätzungen, auch je nach Finanzamt. Wenn du einen Steuerberater hast oder kennst, würde ich den mal fragen. Oder auch direkt beim Finanzamt fragen, die sind letztendlich auch diejenigen, die später die Einschätzung machen, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.

Liebe Grüße
Roxana
Hallo,
eine Gewerbeanmeldung brauchst du eigentlich nur wenn du "Sachen" verkaufst, wenn du als Berater tätig bist reicht eine Steuernummer die du von deinem Finanzamt bekommst.
Frag da einfach nach, die geben gerne Auskunft.

Ich weiß ja nicht ob du es Hauptberuflich machen möchtest, wenn du es aber neben deinem Job als Nebentätigkeit machen willst dann musst du das deinem Arbeitgeber mitteilen.
Da kann ich dir einen Musterbrief per Email Senden wenn du magst.

Wenn du ein Gewerbeschein beantragen musst, dann formuliere dein Gewerbe so allgemein wie möglich. Wenn du es nachher nochmals ändern willst dann geht das nicht so gut wie bei einer ersten Anmeldung.
Wenn du "Sachen" verkaufen willst dann bist du auf alle Fälle MwSt. pflichtig und musst das in deiner Steuererklärung angeben für dein Gewerbe.

Aber das ist immer eine Einzefallentscheidung von dem Finanzamt, ich würde aber den Punkt Ernährungsberatung nicht unbedingt nennen sondern eher Gesundheitsberatung.
Eine Ernährungsberatung ist ja in der Gesundheitsberatung eingeschlossen.

Das Problem bei dem Ernährungsberater bei  der Gewerbeanmeldung ist ... also kann sein ... Das dein Finanzamt sagt, ja wenn du eine Ernährungsberatung machst dann musst du ein Dipl. oder ein Studium oder was ähnliches nachweisen. Bei einem Gesundheitsberater ist das eher nicht so.  Also taste dich da mal vorsichtig ran.

Ist aber echt abhängig von deinem Finanzamt.
hoffe ich habe dich noch nicht mehr verwirrt.
Grüße
Uli
Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert und es ist so, dass ich ein Gewerbe anmelden muss, schon weil ich auch Massagen anbieten möchte. Erst Recht, da ich schon hauptberuflich Freiberufler in bin. Heißer also: 3 getrennte Buchhaltungen und drei Steuernummern...egal..so behalte ich vielleicht selbst auch besser den Überblick..