21.02.2021, 22:46
Hallo zusammen,
ich vermute, dass es zu meiner Frage bereits eine Antwort gibt aber ich konnte sie leider bisher im Forum nicht finden.
Ich mache derzeit den PB und HPP Kurs und mir stellt sich die Frage, in wie weit eine Schweigepflicht gilt und ob ich bei bsp. Zugeständnissen einer Straftat des Klienten, verpflichtet bin, dies den Behörden zu melden.
Bsp.:
Ich biete eine Beratung/Therapie für ein 11 jähriges Kind an, bei der sich herausstellt, dass dieses daheim permanent unter körperlicher Misshandlung leidet.
Bin ich dazu verpflichtet das Jugendamt einzuschalten oder bin ich dazu verpflichtet die Schweigepflicht zu wahren?
Dasselbe Bsp. gilt natürlich auch als HPP.
Da sich allerdings jederzeit jemand PB nennen kann und es dadurch evtl. unterschiedliche Handhabungen zwischen dem PB und dem HPP gibt, möchte ich das gerne für beide Bereiche wissen.
Kann mir da jemand helfen?
ich vermute, dass es zu meiner Frage bereits eine Antwort gibt aber ich konnte sie leider bisher im Forum nicht finden.
Ich mache derzeit den PB und HPP Kurs und mir stellt sich die Frage, in wie weit eine Schweigepflicht gilt und ob ich bei bsp. Zugeständnissen einer Straftat des Klienten, verpflichtet bin, dies den Behörden zu melden.
Bsp.:
Ich biete eine Beratung/Therapie für ein 11 jähriges Kind an, bei der sich herausstellt, dass dieses daheim permanent unter körperlicher Misshandlung leidet.
Bin ich dazu verpflichtet das Jugendamt einzuschalten oder bin ich dazu verpflichtet die Schweigepflicht zu wahren?
Dasselbe Bsp. gilt natürlich auch als HPP.
Da sich allerdings jederzeit jemand PB nennen kann und es dadurch evtl. unterschiedliche Handhabungen zwischen dem PB und dem HPP gibt, möchte ich das gerne für beide Bereiche wissen.
Kann mir da jemand helfen?