Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Die wichtigsten Maßnahmen zur Coronaeindämmung in BW
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Die wichtigsten Maßnahmen in BW zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde auf einer Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder festgelegt.
Danach dürfen Heilpraxen für medizinisch notwendige Behandlungen geöffnet bleiben. Ob eine Behandlung als medizinisch notwendig erachtet wird, entscheidet der HP eigenverantwortlich.
Selbstverständlich sind bei der Behandlung die Hygieneregeln aufs Sorgfältigste einzuhalten.

Die genaue Verordnung von BW findet ihr hier. Klick!