21.10.2020, 17:26
Liebe TN des Kurses,
leider ist mir ein dicker Fehler unterlaufen und ich habe den Satz 2 des IfSG hinsichtlich SSPE als auch meldepflichtig für uns HPs eingestuft.
Das ist nicht der Fall! Nur Ärzte müssen die SSPE melden.
Satz 2
Es tut mir echt wahnsinnig leid und ich kann mich nur zerknirscht entschuldigen.
Traurige Grüße Gini
leider ist mir ein dicker Fehler unterlaufen und ich habe den Satz 2 des IfSG hinsichtlich SSPE als auch meldepflichtig für uns HPs eingestuft.
Das ist nicht der Fall! Nur Ärzte müssen die SSPE melden.
Satz 2
Zitat:(2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe i hinaus zu melden, wenn Personen an einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis infolge einer Maserninfektion erkranken oder versterben. Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe a hinaus zu melden, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose erkrankt sind, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach den Sätzen 1 und 2 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
Es tut mir echt wahnsinnig leid und ich kann mich nur zerknirscht entschuldigen.
Traurige Grüße Gini