Heilpraktikerschule Isolde Richter

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Liebe TN des Kurses,

leider ist mir ein dicker Fehler unterlaufen und ich habe den Satz 2 des IfSG hinsichtlich SSPE als auch meldepflichtig für uns HPs eingestuft.
Das ist nicht der Fall! Nur Ärzte müssen die SSPE melden.

Satz 2

Zitat:(2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe i hinaus zu melden, wenn Personen an einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis infolge einer Maserninfektion erkranken oder versterben. Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe a hinaus zu melden, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose erkrankt sind, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach den Sätzen 1 und 2 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.


Es tut mir echt wahnsinnig leid und ich kann mich nur zerknirscht entschuldigen.
Traurige Grüße Gini
Liebe Gini,
da brauchst du wirklich nicht zerknirscht sein - JEDER macht Fehler, mal "dicke" mal "dünne". Smile 
Wenn ich mir überlege, was ich schon alles für Fehler gemacht habe .... Confused 
Und da soll nun der den ersten Stein werfen, der von sich sagen kann "ich bin fehlerfrei". Smile