Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Als Berater Präparate selbst weiter verkaufen
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Es wurde die Frage an uns herangetragen, ob es möglich ist, als Berater Präparate selbst weiter zu verkaufen.
Wie sieht es mit verschreibungspflichtigen Mitteln, wenn man Ärztin ist. Ist das dann Handel mit Arzneimitteln?

Bin gespannt wie eure Einschätzung aussieht. In ein paar Tagen wird sich auch Horst dann zu dem Thema melden.
Liebe Grüße Iris Heart
Hallo miteinander,

zu dieser Frage kann ich nur einige allgemeine Anmerkungen machen:

1. Dispensierrecht
Das Dispensierrecht ist (in Deutschland) die gesetzliche Erlaubnis, Arzneimittel herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen; kurz: eine Apotheke zu zu führen. Es ist also die gesetzliche Trennung der Berufe Therapeut und Apotheker und gilt für die "apothekenpflichtigen Arzneimittel", worunter auch alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel fallen.

Vom Dispensierrecht gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z.B. die kostenlose Abgabe von Arzneimittelmuster an Patienten durch Therapeuten oder die Vorrätighaltung für eine unmittelbare Anwendung am Patienten in der Praxis (siehe AMG), oder die Abgabe von Tierarzneimitteln durch Tierärzte. In anderen Ländern (z.B. Schweiz) haben auch Ärzte ein Dispensierrecht.

Es gibt zwar viele politische Vorstöße der Ärzteschaft, das Dispensierrecht der Apotheker zu Gunsten einer Arzneimittelabgabe durch Ärzte aufzuweichen, was aber bislang erfolglos blieb.

2. Abgabe durch Berater
Nur möglich, solange es sich nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittel wie Tees (Ausnahmen beachten!) , Nahrungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel handelt.

Ich hoffe, Ihr könnt mit diesen Ausführungen etwas anfangen,

Ganz liebe Grüße
Horst
Lieber Horst, 
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe noch eine Frage dazu. Welche Ausnahmen gibt es bei den Tees! Kannst du vielleicht ein Beispiel nennen?

Liebe Grüße 
Heike
Hallo Heike, hallo miteinander,

welche Pflanzen, -bestandteileteile, -säfte und -auszüge von der Apothekenpflichtigkei ausgenommen sind und bei welchen Dosierungen oder Anwendungen gerade nicht, ergibt sich aus der Bundesverordnung über apothekenpflichtige und freivekäufliche Arzneimittel --> https://www.gesetze-im-internet.de/amver...50988.html.

Um die dort aufgezählten Pflanzen klar zuzuordnen zu können, muss man wahrscheinlich pflanzenkundig oder Pharmazeut sein. Ich bin dieses weder noch -  sorry.
Vielleicht kann uns jemand mit einem grünen Daumen im Forum Hinweise  geben (oder einfach in einer Apotheke nachfragen).

Ganz liebe Grüße

Horst