16.03.2020, 09:43
Hallo an Alle,
ich (bzw. meine Patientin) habe die erste Rechnung von der Beihilfe zurückbekommen mit der Begründung, dass nur die Leistungsziffern und nicht die Leistungsbeschreibung angegeben sind.
Ich habe es so im Kopf, dass dies nicht erforderlich ist. Wo kann ich dies nachlesen?
Oder hat es keinen Sinn sich darüber aufzuregen und ich reiche sie nach?
Ich wünsche euch einen schönen Tag!
Gruß Martina
ich (bzw. meine Patientin) habe die erste Rechnung von der Beihilfe zurückbekommen mit der Begründung, dass nur die Leistungsziffern und nicht die Leistungsbeschreibung angegeben sind.
Ich habe es so im Kopf, dass dies nicht erforderlich ist. Wo kann ich dies nachlesen?
Oder hat es keinen Sinn sich darüber aufzuregen und ich reiche sie nach?
Ich wünsche euch einen schönen Tag!
Gruß Martina