03.06.2010, 20:02
Eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
Bisher gibt es zwei eingeschränkte Heilpraktikererlaubnisse:
• eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
• eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
neu kommt voraussichtlich noch hinzu
• eingeschränkt auf andere Gebiete eines Heilhilfsberufs
Dieses theoretische Recht wurde gesetzlich bundesweit festgestellt, allerdings haben die meisten Bundesländer ihre „Zulassungspraxis“ noch nicht umgestellt. Immerhin haben Nordrhein Westfalen und Bayern festgelegt, das Bundesverwaltungsurteil auf alle Heilhilfsberufe zu erstrecken. Eine konkrete Festlegung der betroffenen Heilhilfsberufe ist jedoch noch nicht erfolgt.
Eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Physiotherapeuten können eine auf ihr Fachgebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis bekommen.
Dazu müssen sie eine Prüfung bestehen, die folgende Inhalte umfasst:
• ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit auf ihrem beabsichtigten Tätigkeitsgebiet gegenüber den Ärzten und den allgemeinen Heilpraktikern vorbehaltenen Behandlungen und
• ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder und
• entsprechende Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
• Nachweis, dass er in der Lage ist, im Rahmen seiner eingeschränkten Heilerlaubnis eine (Erst-)Diagnose zu stellen und dabei differenzialdiagnostische Überlegungen anzustellen, vor allem in der Hinsicht, ob bei dem Patienten weitergehende Untersuchungen notwendig sind und ob bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich sind, für die der Patient an einen Arzt verwiesen werden muss.
Es darf nicht überprüft werden, ob er in der Lag ist, eine umfassende ärztliche Differenzialdiagnose zu stellen und Kenntnisse und Fähigkeiten, die für das beabsichtigte Tätigkeitsgebiet nicht benötigt werden oder die schon in der bisherigen Berufsausbildung nachgewiesen wurden.
Bisher gibt es zwei eingeschränkte Heilpraktikererlaubnisse:
• eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
• eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
neu kommt voraussichtlich noch hinzu
• eingeschränkt auf andere Gebiete eines Heilhilfsberufs
Dieses theoretische Recht wurde gesetzlich bundesweit festgestellt, allerdings haben die meisten Bundesländer ihre „Zulassungspraxis“ noch nicht umgestellt. Immerhin haben Nordrhein Westfalen und Bayern festgelegt, das Bundesverwaltungsurteil auf alle Heilhilfsberufe zu erstrecken. Eine konkrete Festlegung der betroffenen Heilhilfsberufe ist jedoch noch nicht erfolgt.
Eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Physiotherapeuten können eine auf ihr Fachgebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis bekommen.
Dazu müssen sie eine Prüfung bestehen, die folgende Inhalte umfasst:
• ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit auf ihrem beabsichtigten Tätigkeitsgebiet gegenüber den Ärzten und den allgemeinen Heilpraktikern vorbehaltenen Behandlungen und
• ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder und
• entsprechende Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
• Nachweis, dass er in der Lage ist, im Rahmen seiner eingeschränkten Heilerlaubnis eine (Erst-)Diagnose zu stellen und dabei differenzialdiagnostische Überlegungen anzustellen, vor allem in der Hinsicht, ob bei dem Patienten weitergehende Untersuchungen notwendig sind und ob bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich sind, für die der Patient an einen Arzt verwiesen werden muss.
Es darf nicht überprüft werden, ob er in der Lag ist, eine umfassende ärztliche Differenzialdiagnose zu stellen und Kenntnisse und Fähigkeiten, die für das beabsichtigte Tätigkeitsgebiet nicht benötigt werden oder die schon in der bisherigen Berufsausbildung nachgewiesen wurden.