Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Aktueller Stand zur eingeschränkten Physiotherapieprüfung
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Eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis

Bisher gibt es zwei eingeschränkte Heilpraktikererlaubnisse:
• eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
• eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
neu kommt voraussichtlich noch hinzu
• eingeschränkt auf andere Gebiete eines Heilhilfsberufs

Dieses theoretische Recht wurde gesetzlich bundesweit festgestellt, allerdings haben die meisten Bundesländer ihre „Zulassungspraxis“ noch nicht umgestellt. Immerhin haben Nordrhein Westfalen und Bayern festgelegt, das Bundesverwaltungsurteil auf alle Heilhilfsberufe zu erstrecken. Eine konkrete Festlegung der betroffenen Heilhilfsberufe ist jedoch noch nicht erfolgt.


Eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Physiotherapeuten können eine auf ihr Fachgebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis bekommen.

Dazu müssen sie eine Prüfung bestehen, die folgende Inhalte umfasst:
• ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit auf ihrem beabsichtigten Tätigkeitsgebiet gegenüber den Ärzten und den allgemeinen Heilpraktikern vorbehaltenen Behandlungen und
• ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder und
• entsprechende Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
• Nachweis, dass er in der Lage ist, im Rahmen seiner eingeschränkten Heilerlaubnis eine (Erst-)Diagnose zu stellen und dabei differenzialdiagnostische Überlegungen anzustellen, vor allem in der Hinsicht, ob bei dem Patienten weitergehende Untersuchungen notwendig sind und ob bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich sind, für die der Patient an einen Arzt verwiesen werden muss.
Es darf nicht überprüft werden, ob er in der Lag ist, eine umfassende ärztliche Differenzialdiagnose zu stellen und Kenntnisse und Fähigkeiten, die für das beabsichtigte Tätigkeitsgebiet nicht benötigt werden oder die schon in der bisherigen Berufsausbildung nachgewiesen wurden.
Hallo,

gibt es denn die Möglichkeit der gezielten Prüfungsvorbereitung auf diesen sektoralen HP ?

Lg. Claudia
Hallo Claudia,
das kann ich so nicht beantworten.Schreib doch bitte die Schule,hier Frau Häffner oder Isolde direkt an.Eine Antwort ist denke ich garantiert!
werd ich machen. Danke.
Leider hat es auf dem Gebiet noch keine wichtigen Neuerungen gegeben. Hier in Freiburg kann man sich zur Zeit auch gar nicht prüfen lassen. Das Gesundheitsamt weiß ja auch gar nicht, was es nun prüfen soll.

Es hat sich allerdings eine Kommission gebildet, die näheres zur Prüfung ausarbeitet.
Es heißt also noch abwarten!!!
In Sachsen Anhalt , Dortmund und Aurich gibt keine Prüfung, die Zulassung wird nach Aktenlage erteilt, Voraussetzung der " Bill " Lehrgang von VDB.

V.G.
Yvonne
Was heißt das denn genau, dass die Zulassung nach Aktenlage erteilt wird?
(26.04.2011, 19:06)Yvonnet. schrieb: [ -> ]Voraussetzung der " Bill " Lehrgang von VDB.

Liebe Yvonne,
kannst Du da noch eine kurze Erklärung dazu abgeben???? Wäre super-nett!! Smile
Also ich weiss nur, dass bei mir auf Arbeit wohl Kollegen den sogenannten "Heilpraktiker für Physiotherapeuten" haben. Das heisst, dass sie Krankengymnastische Rezepte ausstellen können oder so. Hab mich damit nie richtig befasst. Die Chefin muss da wohl auch ein Schreiben aufsetzen, in dem sie bestätigt, dass der Mitarbeiter das nötige Wissen besitzt. Aber weiss jetzt auch net genau, ob das so stimmt, was ich hier schreibe Angel
(27.04.2011, 22:20)Nine schrieb: [ -> ]Aber weiss jetzt auch net genau, ob das so stimmt, was ich hier schreibe Angel

Liebe Nine, das wäre aber schon wichtig zu wissen, ob es stimmt - und es wäre auch wichtig zu wissen, um welches Gesundheitsamt es sich dabei handelt. Grundsätzlich wird das von den einzelnen Gesundheitsämtern unterschiedlich gehandhabt.
Was heißt das denn genau, dass die Zulassung nach Aktenlage erteilt wird?

Nach Aktenlage heißt : Abgeschlossene PT Ausbildung, mind. 25 J.Alt, mind. 5 J. Berufserfahrung, mind. eine Zertifizierte Fortbildung und teilnahne an " Bill Lehrgang "


Der " Bill Lehrgang "(Referenten: CH.Bill, Rechtsanwalt; Dr.J. Lauterbach, Medizinaloberrat a.D.;J. Hoffbauer, PT und voll HP; W. Hofmann PTHP) von VDB Physiotherapieverband LV NRW e.V. zum Schließung der normativen Ausbildungslücke gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009

Inhalt :
-Einführung in das HP Recht
-Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als PT gegenüber Ärzten und allg. tätigen HP
- diagnostische Fähigkeiten für den Bereich Physiotherapie
-diagnostische Fähigkeiten aus der Sicht eines Amtarztes
-ergänzende Berufs- und Gesetzkunde



Der Physio HP darf im Grunde einen Patienten behandeln ( Kranken Patient beschränkt auf den Gebiet Physiotherapie)ohne Ärztliche Verordung und das nur mit den Behandlungsmetoden die in der Physio Ausbildung beinhaltet sind.

Liebe Grüße
Yvonne
(27.04.2011, 23:05)Yvonnet. schrieb: [ -> ]Der Physio HP darf im Grunde einen Patienten behandeln ( Kranken Patient beschränkt auf den Gebiet Physiotherapie)ohne Ärztliche Verordung und das nur mit den Behandlungsmetoden die in der Physio Ausbildung beinhaltet sind.

Liebe Grüße
Yvonne

Genau so kenn ich es auch, aber ich kann auch nochmal ne Kollegin fragen. Sie hat zwar den Heilpraktiker für PTs nicht, allerdings weiss sie darüber vielleicht mehr.
Ach und es handelt sich um das Gesundheitsamt in Rheinland Pfalz (weiss nicht genau wo). Ich weiss, ich bin grad keine gute Hilfe...
Für Rheinland-Pfalz führt alle HP-Prüfungen das Gesundheitsamt Mainz-Bingen durch. Dort findet sich auch ein Hinweis auf den HP Physiotherapie: http://www.mainz-bingen.de/deutsch/verwa...erapie.php

LG, Kerstin
Hallo ihr lieben,

ich würde gerne wissen ob nun schon jemand von euch in Sachsen den sektoralen Heilpraktiker erhalten hat und wie dies genau abgelaufen ist.
Gibt es in sachsen eine mündliche und schriftliche Prüfung?

Danke für eure Antwort

Sartorius
Hi,

kannst du mir noch ein paar Tipps für den sektoralen HP in Sachsen geben?

Grüße

(27.04.2011, 23:05)Yvonnet. schrieb: [ -> ]Was heißt das denn genau, dass die Zulassung nach Aktenlage erteilt wird?

Nach Aktenlage heißt : Abgeschlossene PT Ausbildung, mind. 25 J.Alt, mind. 5 J. Berufserfahrung, mind. eine Zertifizierte Fortbildung und teilnahne an " Bill Lehrgang "


Der " Bill Lehrgang "(Referenten: CH.Bill, Rechtsanwalt; Dr.J. Lauterbach, Medizinaloberrat a.D.;J. Hoffbauer, PT und voll HP; W. Hofmann PTHP) von VDB Physiotherapieverband LV NRW e.V. zum Schließung der normativen Ausbildungslücke gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009

Inhalt :
-Einführung in das HP Recht
-Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als PT gegenüber Ärzten und allg. tätigen HP
- diagnostische Fähigkeiten für den Bereich Physiotherapie
-diagnostische Fähigkeiten aus der Sicht eines Amtarztes
-ergänzende Berufs- und Gesetzkunde



Der Physio HP darf im Grunde einen Patienten behandeln ( Kranken Patient beschränkt auf den Gebiet Physiotherapie)ohne Ärztliche Verordung und das nur mit den Behandlungsmetoden die in der Physio Ausbildung beinhaltet sind.

Liebe Grüße
Yvonne

Hallo,

ich kann zwar nicht so viel beitragen zu den obigen Fragen, aber ich war auf meiner Cranio-Ausbildung mit einigen Physios zusammen. Wir haben uns dann auch über die HP-möglichkeiten ausgetauscht. Wir haben dann ziemlich schnell festgestellt, das der "kleine"Physio-HP eigentlich nichts darf,außer ohne Rezept arbeiten.

Daher unsere Empfehlung an die Physios, die sich den Physio-Hp überlegen, denkt gut darüber nach. Ihr dürft weder Medikamente oder ähnliches verordnen und wir(also ich und die Physio-runde)fanden das ziemlich eingeschränkt. Dann ist es vielleicht doch sinnvoll sich an den großen HP ranzuwagen-gerade als Physiotherapeut,der viel am Patienten macht und vielleicht auch Schmerztherapeutisch noch mehr anbieten will ist durch den Physio-HP dann doch wieder zu sehr eingeschränkt.

Ist aber nur meine und die der Kollegen-Meinung.
Aber zumindest sollte man sich über die Einschränkungen Gedanken machen und im Klaren sein, ob einem das dann ausreicht für die Zukunft.(Mir würde es nämlich nicht ausreichen...)

Viele Grüße

SVenja