Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Zertifizierter Spritzenschein für invasiv arbeitende HP
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo an alle,
eine befreundete HP hat mir unten stehende kopierte Email vom BdHN weitergeleitet. Da ich gerade dabei bin, eine Praxis zu eröffnen, bin ich verunsichert, ob ich nun noch einen solchen zertifizierten Spritzenschein brauche oder machen muss. Wer weiß was darüber? Gibt es diesbzgl. bereits eine gesetzlich Vorgabe?
Herzlichen Dank an alle.
Liebe Grüße
Stefanie



Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.

Logo



!!! Neu, äußerst wichtig !!!

Voraussetzung für alle invasiv arbeitenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker!

Ein ärztlich zertifizierter Spritzenschein ist in Zukunft Voraussetzung für unsere berufliche Tätigkeit.

Wir bieten Ihnen ad hoc ein Seminar dafür an:

Referenten: Dr. med. Heinz-Jürgen Träger
Dr. med. Rudolf Tille

Zertifizierter Kurs für Injektions- und Infusionstechniken mit Erwerb eines „Spritzenscheins“

In diesem Workshop mit 12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden Ihnen die theoretischen und praktischen Grundlagen der verschiedenen Injektionstechniken, intravenös, intrakutan, subkutan, intramuskulär, sowie der Blutentnahme und der Infusionstherapie vermittelt. Schwerpunktmäßig werden Sie nach einer praktischen Demonstration die einzelnen Techniken am Modell und letztendlich selber (untereinander) unter Aufsicht zweier Ärzte durchführen.

Die Themen des Kurses:

- Anatomie/Physiologie der Haut und der Muskulatur
- Materialkunde
- Kontraindikationen
- Desinfektion/Sterilisation
- Venöse Blutentnahme
- Injektionen
• intravenös
• intrakutan
• subkutan
• intramuskulär
- Injektionslösungen und Fertigspritzen
- Venenverweilkanüle, Butterfly
- Infusionstherapie/Herrichten und Anlegen einer Infusion
- Komplikationen (Unverträglichkeitsreaktionen, Nervenschädigungen,
Infektionen, Gefäßverletzungen)
- Notfallmaßnahmen
- Hygiene- und Sterilisationsmaßnahmen
- Rechtliche Grundlagen

Das Seminar richtet sich nicht nur an Berufsanfänger, sondern auch an schon längere Zeit praktizierende Heilprakterinnen/Heilpraktiker. Neben den notwendigen theoretischen Grundlagen wird mit Ihnen sowohl am Modell als auch am Menschen in kleinen Gruppen die praktische Ausführung aller Injektions- und Infusionstechniken durchgeführt.

Die qualifizierte Anleitung durch zwei Ärzte für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren soll geplanten Verboten von Injektionen und Infusionen für Heilpraktiker eine sogenannte Besitzstandswahrung ermöglichen. Injektionen und auch Infusionen sind ein wesentlicher Bestandteil der naturheilkundlichen Heilkunst und müssen auch von qualifizierten Heilpraktikerinnen/Heilpraktikern weiter erbracht werden dürfen.

Das Zertifikat, das Sie nach einem erfolgreichen Testat erhalten, soll auch nach außen ihre Qualifikation dokumentieren, da es bis dato keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, nach welchen Kriterien die Qualität einer Ausbildung in invasiven Verfahren beurteilt werden soll.

Bitte melden Sie sich dringend für dieses enorm wichtige Seminar schriftlich bis 25.01.2020 an unter: sekretariat@bdhn.de.

Termin: 08.02.2020
Uhrzeit: 09:00 bis 19:30 Uhr
Seminarort: FBZ, Belgradstr. 55, München
Kosten Frühbucher: € 250,00 incl. Verbrauchsmaterial
danach € 275,00
Nichtmitglieder € 300,00
Hallo Stefanie, hallo miteinander,

eine rechtliche Grundlage für das Erfordernis eines "Spritzenscheins" gibt es aktuell nicht.
Aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht ergibt sich jedoch die Notwendigkeit der Kenntnisse über invasives Arbeiten und der hierbei zu beachtenden hygienischen Anforderungen.

Ganz liebe Grüße

Horst.