Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Gewerbliche Nutzung
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Hallo Ihr!

Muss man etwas beachten, wenn man eine Mietwohnung dann gewerblich nutzen möchte?

Reicht es wenn der Vermieter einer gewerblichen Nutzung zustimmt?

Hab evtl die Möglichkeit zum Start eine 1 Zimmer- Wohnung mit Küche und WC zu mieten.

LG

Birgit
Die Frage ist zwar schon etwas her, aber ich antworte trotzdem mal. Vielleicht interessiert es ja immer noch, oder jemand anderes hat aush so eine Frage.

Möchte man einen Raum, der als Wohnraum geplant war, gewerblich nutzen, musst Du das nicht nur vom Vermieter genehmigen lassen. Du brauchst eine Bewilligung vom Baurechtsamt. Du stellst einen Antrag auf Nutzungsänderung. Zu diesem Antrag brauchst Du auch die Unterschriten der Anwohner. Diese müssen auch zustimmen, da es ja zu Kunden/Patientenverkehr kommt und die Anwohner sich gestört fühlen könnten.
Dem Antrag musst Du auch den Bauplan der Wohnung zulegen, auf dem dann genau eingezeichnet ist, welchen Raum Du nutzt. Du brauchst auch Parkplätze oder eine Haltestelle in der Nähe.
Die Bewilligung hat mich damals um die 200,- gekostet.
Und dann gibts da natürlich noch die Bedingungen vom Gesundheitsamt. Wenn Du invasiv arbeitest, muss die Wand abwaschbar sein. Ich hab dafür zum Beispiel glänzende Latexfarbe genommen. Du brauchst ein Waschbecken in dem Raum, wenn Du invasiv arbeitest. Boden muss fugenarm und abwaschbar sein. Also Fliesen eignen sich eher nicht. PVC oder Laminat sind da die bessere Wahl.

Ich hoffe ich konnte die Frage beantworten.
Hallo ihr Lieben,
eine so interessante Frage ist im Thread "Rechtliche und juristische Fragen" besser aufgehoben, da hier unser lieber Jurist drüberschaut! Deshalb habe ich die Fragen hierher verschoben.
Hallo Birgit, hallo miteinander,

die wichtigsten Hinweise sind ja schon gegeben worden.
Daher von mir eine kurze Zusammenfassung:
Für ein Grundstück wird bzw. wurde stets eine Baugenehmigung für ein Gebäude erteilt, das dem Chrakter des Baugebietes entspricht/entsprach. Dh. in reinen Wohngebieten sind nur reine Wohngebäude zulässig; in allgemeinen Wohngebieten sind auch bestimmte gewerbliche/freiberufliche Nutzungen zulässig, wenn diese den andersartigen Anforderungen an die geplante nicht-rein-wohnliche Nutzung entsprechen.
Dementsprechend bedarf jede Nutzungsänderung von Wohngebäuden zu gewerblichen/freiberuflichen Nutzungen einer Nutzungsänderungsgenehmigung, damit sichergestellt werden kann, dass die neu geplante Nutzung auch den weitergehenden baulichen Anforderungen gerecht wird.

Dies könne - je nach Baugebietsfestlegung im Bebauungsplan - sein:
- Einpassung in die Nutzungsvorgaben der Bebauungsgebietsbeschreibung,
- Erforderlichkeit zusätzlicher Parkplätze je nach Mitarbeiterzahl und zu erwartendem Kundenaufkommen (hier auch bei der Gemeinde abklären),
- gegebenenfalls auch Anforderungen an die Barrierefreiheit (wird je nach Bundesland und Baurechtsbehörde sehr unterschiedlich gehandhabt!),
- Anforderungen des Gesundheitsamtes hinsichtlich der Hygienieanforderungen.

Deshalb kann ich nur raten, dass man sich vor Anmietung eines Praxisobjektes bei Baurechtsbehörde und Gesundheitamt nach den zu erwartenden Anforderungen erkundigt. Auch sollte mit dem Vermieter abgeklärt werden, welch Einrichtungsänderungen zulässig sind und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Hört sich schlimmer an, als es oftmals tatsäch ist. Wichtig ist aber stets die vorherige Abklärug!

Ganz liebe Grüße

Horst