Heilpraktikerschule Isolde Richter

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Lieben Dank für die Antwort, Nicole. Nun ist mir der Beitrag etwas unangenehm im Nachhinein. Kann man den Beitrag löschen, bitte?
Viele Grüße
Patricia
Guten Morgen,

gemäß Heilwesenwerbegesetz darfst Du das nicht. Und ich würde Dir auch empfehlen, das zu lassen.

Es gibt andere Meinungen dazu. Natürlich kann man argumentieren, dass man als Privatperson dem Heilwesenwerbegesetz nicht unterliegt, auf der anderen Seite wünschen wir uns
ja die Anerkennung unseres Berufsstandes und wir arbeiten nunmal im Heilwesen. Somit gilt für uns meiner Meinung nach auch das Heilwesenwerbegesetz.

Viele Grüße, Nicole