29.01.2019, 11:09
Hallöchen
liebe Stephanie, ein direktes Verbot für die nach den Pestwellen und Völkerwanderung für die Bevölkerung
gab es eigentlich nicht. Vielmehr ging Wissen durch die riesigen Sterbewellen verloren. Nachweislich ( aber nur für den Klerus ) wird es zu der Zeit von Hildegard von Bingen . Zu dieser Zeitachse kam es zum ersten Mal zu Verboten durch die Kirche aber nur für den Klerus selbst. Pfarrer etc durften nicht mehr heilen. Der Anbau jedoch wurde nicht verboten. Zu der Zeit von Benedikt von Nursia geb um 480 der 527 der das Kloster Monte Cassino gründete wurden folgende Regeln aufgesetzt. „Für die Kranken soll man vor allem und über alles Sorge aufwenden, dass Ihnen so gedient werde, wie in Wahrheit Christus dem Herrn. In der Karolingerzeit ( 750 bis 900) Durch die Reichsform Karl des Großen ( 768 bis wohl 814 ) bekommen die Klöster die medizinische Versorgung der Bevölkerung übertragen. Neben Bildung Wirtschaft Vorratshaltung. Zwischen den Zeiten nach KarlsTod und Hildegard gab es kein überliefertes Verbot für die Bevölkerung ab Zeit Hildegard gab es ein Behandlungsverbot für den Klerus.
liebe Stephanie, ein direktes Verbot für die nach den Pestwellen und Völkerwanderung für die Bevölkerung
gab es eigentlich nicht. Vielmehr ging Wissen durch die riesigen Sterbewellen verloren. Nachweislich ( aber nur für den Klerus ) wird es zu der Zeit von Hildegard von Bingen . Zu dieser Zeitachse kam es zum ersten Mal zu Verboten durch die Kirche aber nur für den Klerus selbst. Pfarrer etc durften nicht mehr heilen. Der Anbau jedoch wurde nicht verboten. Zu der Zeit von Benedikt von Nursia geb um 480 der 527 der das Kloster Monte Cassino gründete wurden folgende Regeln aufgesetzt. „Für die Kranken soll man vor allem und über alles Sorge aufwenden, dass Ihnen so gedient werde, wie in Wahrheit Christus dem Herrn. In der Karolingerzeit ( 750 bis 900) Durch die Reichsform Karl des Großen ( 768 bis wohl 814 ) bekommen die Klöster die medizinische Versorgung der Bevölkerung übertragen. Neben Bildung Wirtschaft Vorratshaltung. Zwischen den Zeiten nach KarlsTod und Hildegard gab es kein überliefertes Verbot für die Bevölkerung ab Zeit Hildegard gab es ein Behandlungsverbot für den Klerus.