20.09.2018, 09:38
Hallo ich habe eine Frage zum Thema OnlineBeratung. Ich bin HPP (Zulassung 2011) und ausgebildete und zertifizierte OnlineBeraterin . Ich begleite vor allem Frauen in Lebens- und Sinnkrisen (mit und ohne Krankheitswert, nach F.43) und möchte mein Angebot nun auch online aufstellen. Hier bin ich mir unsicher, ob ich als Beraterin rentenversicherungspflichtig werde und wie ich dies vermeiden könnte, da ich meine Altersvorsorge lieber privat vornehmen möchte. Als Beraterin darf ich ja Video/Telefonberatung anbieten, ohne vorher persönlichen Kontakt zu haben. Meine Frage ist nun, darf ich diese beiden Bereiche in einer Praxis führen? Als HPP arbeite ich nur persönlich vor Ort, als OnlineBeraterin auch via Skype/Zoom /Telefon. Kann ich als HPP auch beratend tätig sein, wenn die Krise eben noch keinen Krankheitswert hat, kann ich dies im Rahmen eine Präventionsmaßnahme begründen und so im Rahmen der Heilkunde bleiben?
Ich danke für eine kurze Antwort, liebe Grüße, Claudia
Ich danke für eine kurze Antwort, liebe Grüße, Claudia