14.09.2018, 12:30
Hallo ihr Lieben,
ich habe zufällig gerade im Internet gelesen, dass es eine kleine Gesetzesänderung im IfSG gegeben hätte.
So wie ich das gelesen habe muss der HP nur noch nach §6(1) Satz 1 melden. Damit würde die Meldung v. Impfschaden, tollwutverdächtiges Tier, TBC ... entfallen.
Hat dazu jemand gesicherte Informationen?
Liebe Grüße
Silke
ich habe zufällig gerade im Internet gelesen, dass es eine kleine Gesetzesänderung im IfSG gegeben hätte.
So wie ich das gelesen habe muss der HP nur noch nach §6(1) Satz 1 melden. Damit würde die Meldung v. Impfschaden, tollwutverdächtiges Tier, TBC ... entfallen.
Hat dazu jemand gesicherte Informationen?
Liebe Grüße
Silke