17.04.2018, 13:38
Hallo, mein Problem ist folgendes
Sind denn die Erkrankungen die auf Landesebene festgelegt werden auch für uns Meldepflichtig ? Also nach Paragraf 15 IfSGMeldeVO
In Sachsen wäre das
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrif...MeldeVO#p1
Meldepflicht besteht ja für Heilpraktiker für Paragraf 6 Abs. 1 nach Paragraf 8
Es heißt ja aber gleich in ersten Satz der MeldeVO :
(1) Über § 6 Abs.1 Satz 1 IfSG hinaus sind dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden die Erkrankung sowie der Tod an:
Es steht aber nirgendwo ob das Ärzte oder Heilpraktiker betrifft.
Vielleicht kann mir ja da jemand helfen?
Danke
Sind denn die Erkrankungen die auf Landesebene festgelegt werden auch für uns Meldepflichtig ? Also nach Paragraf 15 IfSGMeldeVO
In Sachsen wäre das
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrif...MeldeVO#p1
Meldepflicht besteht ja für Heilpraktiker für Paragraf 6 Abs. 1 nach Paragraf 8
Es heißt ja aber gleich in ersten Satz der MeldeVO :
(1) Über § 6 Abs.1 Satz 1 IfSG hinaus sind dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden die Erkrankung sowie der Tod an:
Es steht aber nirgendwo ob das Ärzte oder Heilpraktiker betrifft.
Vielleicht kann mir ja da jemand helfen?
Danke