Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Meldepflicht für Paragraf 15 für uns als HP oder für Ärzte ???
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo, mein Problem ist folgendes 

Sind denn die Erkrankungen die auf Landesebene festgelegt werden auch für uns Meldepflichtig ? Also nach  Paragraf 15 IfSGMeldeVO

In Sachsen wäre das 
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrif...MeldeVO#p1

Meldepflicht besteht ja für Heilpraktiker für Paragraf 6 Abs. 1 nach Paragraf 8 


Es heißt ja aber gleich in ersten Satz der MeldeVO :


(1) Über § 6 Abs.1 Satz 1 IfSG hinaus sind dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden die Erkrankung sowie der Tod an:

Es steht aber nirgendwo ob das Ärzte oder Heilpraktiker betrifft.  [Bild: huh.gif] 

Vielleicht kann mir ja da jemand helfen? 

Danke Smile