05.04.2018, 18:29
Hallo Savina,
im Modul 6-25 erklärst du sehr gut, weshalb eine medizinische Abklärung bei verschiedenen Störungen/Beschwerden notwendig ist, bevor wir mit der psychotherapeutischen Behandlung beginnen. D. h. wir müssen nicht nur die Kriterien der ICD-10, Kap. V, kennen und zur Diagnose anwenden.
Ich vermute, diese Regelung gilt auch für die Psychologischen Psychotherapeuten.
Jetzt meine Frage:
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen neuen Klienten habe, bei dem ich vermute (oder es sein könnte), dass seine psychischen Probleme eine körperliche Ursache haben KÖNNTEN und ich ihn auffordere, von einem Arzt (ggf. Facharzt) abklären zu lassen, ob (bzw. dass nicht) eine körperliche Ursache vorliegt – und der Klient weigert sich, z. B., weil er "den Ärzten/Mediziner nicht über den Weg traut" oder "er hundertprozentig weiß, dass bei ihm körperlich alles in Ordnung ist" (ohne Belege) oder er vor 3 oder 6 Monaten beim Arzt war und nichts festgestellt worden sei ...?
Meine Vermutung: Ich muss den Klienten abweisen mit dem Hinweis, dass es zu meiner professionellen Sorgfaltspflicht gehört, dass ich dies ärztlich abklären lasse. Und dass ich eine Behandlung ablehne, solange er mit keinen Nachweis (medizinischer Befund) bringt, dass keine körperlichen Ursachen für die psychische Störung bestehen.
Trifft das zu?
Danke für die Antwort - gerne auch im nächsten Modul, das ich leider wieder erst als Aufzeichnung werde sehen können.
Herzliche Grüße
Dörte
im Modul 6-25 erklärst du sehr gut, weshalb eine medizinische Abklärung bei verschiedenen Störungen/Beschwerden notwendig ist, bevor wir mit der psychotherapeutischen Behandlung beginnen. D. h. wir müssen nicht nur die Kriterien der ICD-10, Kap. V, kennen und zur Diagnose anwenden.
Ich vermute, diese Regelung gilt auch für die Psychologischen Psychotherapeuten.
Jetzt meine Frage:
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen neuen Klienten habe, bei dem ich vermute (oder es sein könnte), dass seine psychischen Probleme eine körperliche Ursache haben KÖNNTEN und ich ihn auffordere, von einem Arzt (ggf. Facharzt) abklären zu lassen, ob (bzw. dass nicht) eine körperliche Ursache vorliegt – und der Klient weigert sich, z. B., weil er "den Ärzten/Mediziner nicht über den Weg traut" oder "er hundertprozentig weiß, dass bei ihm körperlich alles in Ordnung ist" (ohne Belege) oder er vor 3 oder 6 Monaten beim Arzt war und nichts festgestellt worden sei ...?
Meine Vermutung: Ich muss den Klienten abweisen mit dem Hinweis, dass es zu meiner professionellen Sorgfaltspflicht gehört, dass ich dies ärztlich abklären lasse. Und dass ich eine Behandlung ablehne, solange er mit keinen Nachweis (medizinischer Befund) bringt, dass keine körperlichen Ursachen für die psychische Störung bestehen.
Trifft das zu?
Danke für die Antwort - gerne auch im nächsten Modul, das ich leider wieder erst als Aufzeichnung werde sehen können.
Herzliche Grüße
Dörte