12.02.2018, 21:58
Hallo Ihr Lieben,
der Ausschlussvorbehalt bei Zwangstörungen in der ICD 10 betrifft der nur die F2 und F3, oder können auch andere psychische Störungen in Betracht gezogen werden?
Da wäre z.B die F40.2 spezifische (isolierte) Phobie oder F45.2 hypochondische Störung, welche mit Zwangsgedanken und Zwanghandlungen einhergehen kann?
Vielen Dank!
Lieben Gruß an alle Lernenden ....
Petra
der Ausschlussvorbehalt bei Zwangstörungen in der ICD 10 betrifft der nur die F2 und F3, oder können auch andere psychische Störungen in Betracht gezogen werden?
Da wäre z.B die F40.2 spezifische (isolierte) Phobie oder F45.2 hypochondische Störung, welche mit Zwangsgedanken und Zwanghandlungen einhergehen kann?
Vielen Dank!
Lieben Gruß an alle Lernenden ....
Petra